Corona-Pandemie Jobcenter stellt Publikumsverkehr ein: „Auszahlung gewährleistet“
Wuppertal · Auch das Wuppertaler Jobcenter ergreift wegen der Corona-Pandemie einschneidende Maßnahmen. Die acht Geschäftsstellen bleiben ab Montag (16. März 2020) für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen – bis auf wenige Ausnahmen. Das Jobcenter will dennoch die pünktliche Auszahlung der Leistungen nach dem SGB II für fast 50.000 Wuppertaler Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
„Alle bereits vereinbarten Termine werden abgesagt. Die Weiterzahlung der Leistungen ist dadurch nicht gefährdet und hat für uns oberste Priorität“, heißt es in einer am Sonntagabend (15. März 2020) verschickten Pressemitteilung. „Auch wenn wir Sie nicht mehr persönlich vor Ort beraten können, sind wir für Sie und Ihre Anliegen da. Wir haben unsere telefonischen Erreichbarkeitszeiten und Kapazitäten erweitert und beraten Sie gerne – spontan oder nach Vereinbarung eines Telefontermins. Durch die Einschränkung des Publikumsverkehrs entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Absage von Terminen hat für Sie keine negativen Konsequenzen.“ Außerdem äußerte sich das Jobcenter zu weiteren Themenbereichen.
Umstellung auf telefonische Beratung: „Weiterhin können Sie einen Antrag auf Leistungen stellen, einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren – egal ob zu leistungsrechtlichen Themen oder zur beruflichen Integration - und alle aufkommen Fragen klären. Sie finden die Telefonnummern Ihrer Ansprechpersonen auf unserer Homepage. Sollten Sie uns telefonisch wegen eines erhöhten Aufkommens von Anrufen nicht erreichen, rufen wir Sie spätestens am nächsten Tag zurück! Darauf können Sie sich verlassen! Wenn Sie lediglich Ihre Unterlagen einreichen möchten, nutzen Sie bitte die Haus-Briefkästen unserer Geschäftsstellen, schicken Sie uns diese per Post oder E-Mail zu. Wir akzeptieren Nachweise in elektronischer Form: Machen Sie ein Handy-Foto von den benötigten Unterlagen und schicken sie uns die Datei an den digitalen Briefkasten der jeweiligen Geschäftsstelle. Bitte nutzen Sie nicht die E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartnerinnen und -partner. Denn im Fall einer Erkrankung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten. Hier finden Sie die Telefon-Nummern Ihrer Ansprechpartnerinnen und -partner und die E-Mail-Adresse Ihrer Geschäftsstelle.“
Neuanträge: „Wenn Sie einen neuen Antrag auf Leistungen stellen möchten, sprechen Sie bitte in der Eingangszone der zuständigen Geschäftsstelle vor, um sich zu identifizieren und Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Dieser persönliche Kontakt wird so kurz wie möglich und unter Einhaltung von den empfohlenen Distanz- und Hygieneregeln gehalten. Sie bekommen direkt die notwendigen Antragsunterlagen ausgehändigt. Noch am gleichen Tag werden Sie zurückgerufen und ausführlich zu Ihrem Neuantrag beraten. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben, mit dem Sie gebeten werden, den ausgefüllten Antrag sowie weitere notwendige Unterlagen per Post einzureichen. Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie einen Telefontermin, um den eingereichten Antrag mit Ihnen gemeinsam durchzugehen und alle noch offenen Fragen zu klären.“
Anträge auf Weiterbewilligung: „Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts muss ein Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen gestellt werden. Diesen bekommen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts übersandt oder können ihn sich hier herunterladen. Bitte reiche Sie ihn entweder per Post oder E-Mail ein. Sie können ihn auch einfach abfotografieren und per Mail übersenden. Sollten Sie Ihren Antrag nicht mehr auffinden, können Sie die Weiterbewilligung mit einem einfachen Schreiben beantragen. Dieses muss neben der Beantragung der Weiterbewilligung auch Ihren Namen und Adresse, Ihre BG-Nummer und Ihre Unterschrift beinhalten sowie eine Mitteilung, ob sich in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen etwas geändert hat.“
Notfälle: „Sollten Sie sich in einer unabweisbaren Notlage befinden, rufen Sie uns bitte an. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. Gegebenenfalls wird auch eine kurze persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle ermöglicht.“
Allgemeine Hinweise: „Aufgrund der aktuellen sich stets verändernden und kaum planbaren Entwicklungen müssen wir viele Abläufe neu regeln und auch unkonventionelle Verfahren entwickeln. Diese werden wir stets auf unserer Homepage veröffentlichen und aktualisieren. Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle regelmäßig.“
Und weiter: „Sie können sich auch in dieser schwierigen Situation auf uns verlassen. Der Dienstbetrieb im Jobcenter Wuppertal wird aufrechterhalten. Ihre Anliegen werden alle wie gewohnt bearbeitet. Ihre Leistungen nach dem SGB werden zuverlässig ausgezahlt. Wir sind für Sie da! Bleiben Sie gesund!“