Bis 7. März 2021 Lockdown wurde verlängert

Wuppertal · Die Kontaktreduzierungen zeigen Wirkung. Doch die neuen Varianten des Coronavirus breiten sich derzeit schnell aus. Daher haben Bund und Länder beschlossen, die geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Die kommenden Wochen seien „existenziell“, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Ein Überblick über die Beschlüsse.

Die Läden bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Foto: Christoph Petersen

Die Corona-Fallzahlen sinken deutlich. Gleichzeitig breiten sich ansteckendere Varianten des Coronavirus aus. Vor dem Hintergrund dieser zweigeteilten Entwicklung haben Bund und Länder die geltenden Corona-Maßnahmen grundsätzlich bis zum 7. März 2021 verlängert.

Mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen könne man „sehr zufrieden sein“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch nach der Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Merkel mahnte allerdings, weiter vorsichtig zu sein. Durch die Mutationen sei eine dritte Welle angelegt, „die wir bekämpfen müssen“. Die Zeitspanne bis Mitte März sei dafür „existentiell“, so Merkel. Angesichts der sich schnell verbreitenden neuen Varianten müssten die Infektionszahlen in den kommenden Wochen weiter sinken, sagte Merkel.

Diese Corona-Regeln bleiben bestehen bzw. werden verlängert:

  • Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 7. März verlängert. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 weiterhin. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

So soll es weitergehen

  • Kitas und Schulen: Neue Perspektiven gibt es nun für Kitas und Schulen. Hier können die Länder entscheiden, wie und wann man zum Präsenzunterricht oder der Kindertagesbetreuung zurückkehrt – schrittweise und unter Hygieneauflagen. Außerdem soll geprüft werden, ob Lehrkräfte an Grundschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher früher geimpft werden können, in dem sie einer höher priorisierten Impf-Gruppe zugeteilt werden. Merkel betonte, dass diese Berufsgruppen nicht die Chance hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten.
  • Friseure können öffnen: Ab dem 1. März können Friseurbetriebe wieder öffnen – selbstverständlich unter Hygieneauflagen wie dem Tragen von medizinischen Masken. Erhebliche Teile der Bevölkerung sind hierauf angewiesen, insbesondere auch ältere Menschen.
  • Weitere Öffnungen: Perspektiven gibt es auch für einige andere Branchen. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner können die nächsten Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen. Hier soll der Einzelhandel öffnen können - mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, außerdem Museen und Galerien sowie sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.