Aus der Region Razzia wegen mutmaßlicher Gruppenvergewaltigung

Solingen / Wuppertal · Mehrere auf Antrag der Wuppertaler Staatsanwaltschaft erlassene Durchsuchungsbeschlüsse sind am Dienstagmorgen (7. Mai 2024) ab 6 Uhr in Solingen vollstreckt worden. Fünf Jugendlichen wird vorgeworfen, eine seinerzeit 16-Jährige vergewaltigt haben.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Die Tat soll im Januar 2023 stattgefunden haben. Im Mai erstattete die Mutter gemeinsam mit ihrer Tochter Anzeige. Nach ihrer Schilderung wurde die Jugendliche zunächst in einer Kleingartenanlage und später in einer Wohnung in der Solinger Hasselstraße von zwei 16-Jährigen, zwei 17-Jährigen und einem 18-Jährigen im Rahmen einer Gruppenvergewaltigung sexuell missbraucht. „Nach den Angaben der Geschädigten sollen die Tatverdächtigen möglicherweise die Tat gefilmt haben“, so die Polizei.

Eine Ermittlungsrichterin hatte im Mai gegen einen der Beschuldigten einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, den die Polizei umgehend vollstreckte. Dabei wurde unter anderem ein Smartphone sichergestellt. „Die Auswertung des seinerzeit aufgefundenen Mobiltelefons des 17 Jahre alten jungen Mannes bestätigte den Tatvorwurf“, so die Behörden. Im Januar folgten daraufhin die weiteren Durchsuchungsbeschlüsse.

Sie wurden nun umgesetzt. „Da bei der Auswertung des Mobiltelefons Hinweise auf eine mögliche Bewaffnung der Beschuldigten gewonnen werden konnten, wurden Spezialeinsatzkräfte zur Vollstreckung der Maßnahmen hinzugezogen“, gaben die Staatsanwaltschaft und Polizei in einer gemeinsamen Erklärung bekannt.

Um 6 Uhr folgte der gleichzeitige Zugriff in drei Wohnungen in der Hasselstraße und einer Wohnung in der Kattenberger Straße. Die Aktionen dauerten bis 8:35 Uhr. „Die Beamten stellten hierbei mehrere Datenträger sowie Waffen beziehungsweise waffenähnliche Gegenstände sicher. Ob sich hierunter gegebenenfalls eine scharfe Schusswaffe befindet, wird derzeit noch untersucht“, lautet die erste Bilanz. „Die umfangreichen Ermittlungen dauern an. Den Beschuldigten drohen für den Fall einer späteren Verurteilung empfindliche Jugendstrafen.“

(red/jak)