Wupperverband gibt Entwarnung Chinesische Wollhandkrabbe in Wuppertal: Einzeln ja, massenhaft nein
Wuppertal · In Wuppertal ist zum zweiten Mal in diesem Jahr ein Exemplar der Chinesischen Wollhandkrabbe gesichtet worden. Während das erste Tier am Krummacher Friedhof entdeckt wurde, tauchte das zweite wuppernah in der Schloßbleiche auf. Nach Auskunft der bergischen Fischereiverbände und des Wupperverbandes gibt es aber bisher keine weiteren Hinweise darauf, dass die Art in Wuppertaler Gewässer eingewandert ist.
Die ursprünglich aus China stammende Chinesische Wollhandkrabbe steht auf der Liste der weltweit 100 schlimmsten Invasoren. Ursprünglich wahrscheinlich über Ballastwasser der Schiffe eingeschleppt, hat die Art sich in Europa bereits in allen großen Flusssystemen ausgebreitet. Auch in Deutschland sind beispielsweise Rhein und Elbe stark betroffen. Die nächsten bekannten Fundorte mit etabliertem Vorkommen liegen in den Mündungsbereichen von Wupper und Düssel.
Während ihres Lebenszyklus wandert die Chinesische Wollhandkrabbe zur Fortpflanzung und Reproduktion zurück in Brack- und Salzwasserzonen in die Mündungsgebiete der Flüsse. Die Jungtiere wandern dann entlang der Flüsse wieder stromaufwärts. Dabei können sie große Strecken bewältigen und über Land gehen. Sie verbringen den meisten Teil ihres Lebens im Süßwasser und kehren erst nach einigen Jahren zurück ins Meer.
Die nachtaktive Art, die auch die Krebspest übertragen kann, ist bei Anglern und Fischern sehr unbeliebt, weil sie Köder und Netze zerstört. Die Chinesische Wollhandkrabbe steht zudem auf der Unionsliste der invasiven nicht heimischen Arten, deren weitere Verbreitung europaweit erfasst und durch geeignete Maßnahmen eingedämmt werden muss. Das Aussetzen von Chinesischen Wollhandkrabben in ein Gewässer ist streng verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Da es sehr wichtig ist, noch nicht befallene Gewässersysteme wie die Wupper und ihre Seitentäler auch zukünftig krabbenfrei zu halten, bittet die Untere Naturschutzbehörde um die Mithilfe und das verantwortungsvolle Verhalten aller Bürgerinnen und Bürger. Unter keinen Umständen sollen auffällige Krebse, die vielleicht an Land gefunden werden, in ein Gewässer ausgesetzt werden.
Funde sollen beim Umweltschutztelefon (Tel.: 0202/563-6789) oder – nach Ende der Dienstzeit – beim Ordnungsamt (Tel.: 0202/563-4000) gemeldet werden.