Ölbergfest: Fußgängerzone rund um die Marienstraße

Wuppertal · Wenn am 21. Mai 2016 ab 15 Uhr das siebte Ölbergfest steigt, werden die Straßen rund um die Marienstraße zur Fußgängerzone. Für die große Sause müssen alle Fahrzeuge aus den mit Haltverboten ausgeschilderten Bereichen entfernt werden.

In der Nordstadt werden wieder viele Tausend Menschen erwartet.

Foto: Manfred Bube

Ab 8 Uhr morgens werden die ersten Parkplätze an der Sattlerstraße, Schreinerstraße, Wirkerstraße, Hedwigstraße Ecke Wirkerstraße und Gertrudenstraße gesperrt. Außerdem gelten ab dieser Zeit die Halteverbote am Fahrbahnrand in der Wirkerstraße gegenüber den Hausnummern 52 bis 58 und in der Marienstraße im Bereich Stützmauer zwischen Ottenbrucher Straße und Charlottenstraße. Im gesamten übrigen Veranstaltungsbereich gelten die Halteverbote ab 10 Uhr.

Straßensperrungen (ab 12 Uhr): Marienstraße (von Hochstraße bis Ottenbrucher Straße) / Brunnenstraße (von Hausnummer 23 bis Marienstraße) / Dorotheenstraße (von Ecke Hedwigstraße bis Marienstraße) / Gertrudenstraße (von Ecke Schusterstraße bis Marienstraße) / Sattlerstraße (von Hausnummer 17 bis Marienstraße) / Roßstraße (von Hausnummer 20 bis Marienstraße) / Schneiderstraße (zwischen Schusterstraße und Marienstraße) / Schreinerstraße (von Hausnummer 16 bis Marienstraße) / Schusterstraße (von Ecke Charlottenstraße im gesamten Sackgassenbereich) / Wirkerstraße (von Marienstraße bis einschließlich Parkplatz Hedwigstraße) / Zimmerstraße (von Franzenstraße bis Marienstraße) Anders als in der Vergangenheit wird die Charlottenstraße von der Hedwigstraße aus in Richtung Marienstraße für den Autoverkehr in Gegenrichtung nicht freigegeben.

Die Busse der Linie 643 (Hauptbahnhof - Lutherstift) fahren ab 10.30 Uhr eine Umleitung über die Hochstraße. Ersatzweise können die Bushaltstellen "Marienstraße" oder "Friedhofskirche" auf der Hochstraße genutzt werden. Aufgrund der Veranstaltung wird der Linienverkehr bis 0.30 Uhr ausgedehnt.

Beide Taxenplätze werden von der Schneiderstraße in die Schusterstraße vor Hausnummer 1 bis 3 verlegt.