Vor Gericht Erst Angriff, dann Antrag
Wuppertal · Ein 51 Jahre alter Angeklagter aus der Elberfelder Nordstadt muss für eine gefährliche Messerattacke gegen seine Ex-Freundin ins Gefängnis.
Der vorbestrafte Mann hatte den Messerangriff gegen die wenige Jahre jüngere Frau vom Mai 2018 gestanden. Das Amtsgericht verhängte dafür noch nicht rechtskräftig ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Richterin Monika Adam stellte fest: „Das war schon heftig.“
Während ihrer Zeugenaussage rang die Geschädigte mit den Tränen. Später ging es dem Angeklagten ebenso. Die Frau berichtete: Nach zwei Jahren als Paar hätten sie sich getrennt – er jedoch habe das nicht hingenommen. Der Mann habe sie in Barmen abgepasst und erklärt: Wenn sie ihn nicht wolle, könne er die Beziehung sofort beenden. Dann habe er sie mit einem Handwerkermesser blutig am Hals verletzt. Sie sei entkommen und nach Hause gelaufen.
Die Richterin verlas einen Brief des Mannes an seine Ex-Freundin, den er nach der Tat geschrieben haben soll: „Willst Du zu mir ziehen? Heiraten?“ Geschrieben seien die Zeilen auf die Rückseite eines Gerichtsbriefs mit Ladung zu einem früheren Strafprozess, erläuterte die Richterin – und kommentierte: „Auch mal charmant.“
Der Angeklagte habe weiterhin geschrieben: Wenn die Frau nicht einwillige, werde er der Staatsanwaltschaft Einzelheiten über sie verraten. Dekoriert mit Herzchen. Unterschrift: „Dein Schnucki“. Die Anwältin des Mannes erklärte: „Es tut ihm schrecklich leid. Er sagt, die Beziehung war ein furchtbares Hin und Her.“
Wegen des Geständnisses bleibt das Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die anderthalb Jahre beantragt hatte. Dem Angeklagten sagte die Richterin: „Eigentlich brauchen Sie eine Therapie. Wenn das anders verlaufen wäre, müsste man über Ihre Gefährlichkeit nachdenken.“
Die Frau hat gegen den Mann ein Annäherungsverbot erwirkt. Der Angeklagte bleibt bis zur Rechtskraft in Freiheit. Laut Gericht erwartet ihn ein weiteres Strafverfahren wegen mehrerer mutmaßlicher Raubtaten mit einem Messer am Hammerstein. In einem Fall sollen die Geschädigten Kinder sein.