Elberfeld Grünes Licht für den Von der Heydt-Platz
Wuppertal · Am Von-der-Heydt-Platz laufen seit der ersten Januar-Woche die Arbeiten der Wuppertaler Stadtwerke an Ver- und Entsorgungsleitungen. Sie sind im Vorfeld der Umgestaltung des Platzes und seiner Umgebung notwendig, damit später das neu verlegte Pflaster nicht wieder aufgegraben werden muss.
Nach dem Beschluss des Stadtrates Mitte Dezember ist nun auch die nötige Fördermittelzusage aus Düsseldorf eingegangen, um die städtischen Arbeiten im Rahmen der "Qualitätsoffensive Elberfeld" zu beginnen und das Wettbewerbsergebnis umzusetzen.
"Ich freue mich sehr, dass wir jetzt auch finanziell ,grünes Licht‘ haben und unser Vorhaben umsetzen können. Die Neugestaltung des Von-der-Heydt-Platzes wird ein Gewinn für die Elberfelder Innenstadt und ist ein gutes Signal für die ,Qualitätsoffensive Innenstädte‘", so Frank Meyer, Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr und Umwelt.
Bis Ende 2020 sollen durch die Tief- und Straßenbauarbeiten rund 4.000 Quadratmeter neuer Pflasterfläche in der Fußgängerzone von Elberfeld fertiggestellt sein. Die Umgestaltung wird zu 80 Prozent durch Städtebaufördermittel gefördert und kostet rund 2,14 Millionen Euro. Für die Neugestaltung der Straßen Herzogstraße, Bankstraße und Fouriersgasse nimmt die Stadt 400.000 Euro in die Hand, sie bekommt dazu einen 90-prozentigen Zuschuss durch Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
In Kürze werden auf dem Platz Baume gefällt. Dagegen hatte es Proteste gegeben. "Die Fällung der Bäume muss zwangsläufig vor Beginn der Sperrfrist nach dem Bundesnaturschutzgesetz bis Ende Februar erfolgen. Wenn der Platz mit neuem Pflaster, Wasser-Spielplatz und Sitzgelegenheiten fertig gestellt ist, werden neue Bäume gepflanzt", so die Stadt.
Noch bis zum Sommer laufen die Arbeiten der Wuppertaler Stadtwerke im Bereich der Herzogstraße, ehe danachdie städtischen Pflasterarbeiten starten können. "Aktuell befindet sich das Projekt in den Endabstimmungen der Ausschreibung und kurz vor der Veröffentlichung dieser Unterlagen", heißt es. "Die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge und der Anlieferung des Einzelhandels sind gewährleistet. Arbeiten mit besonderer Beeinträchtigung sollen vor Ladenöffnungszeiten erledigt werden. Trotz größter Planungs- und Organisationssorgfalt werden sich Einschränkungen für die Einzelhändler und Passanten nicht vermeiden lassen."