Elberfelder Luisenviertel Planung zum autofreien Laurentiusplatz fertig

Wuppertal · Wie kann der Laurentiusplatz autofrei werden? Eine entsprechende Planung der Fachverwaltung liegt jetzt vor und geht in die politische Abstimmung. Die Bezirksvertretung Elberfeld berät am 25. August 2021. Zuvor findet am 17. August eine Infoveranstaltung statt.

Hier soll eine Fußgängerzone entstehen.

Foto: Wuppertaler Rundschau

Die Verwaltung schlägt vor, den Straßenabschnitt auf der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Auer Schulstraße und Laurentiusstraße als Fußgängerzone auszuweisen. „Diese Regelung soll zunächst für die Dauer von mehreren Monaten erprobt und durch ein Bürgerbeteiligungsverfahren begleitet werden. So können Bürgerinnen und Bürger während der Erprobungszeit ihre Erfahrungen, Eindrücke und Bedenken äußern“, heißt es. „Die werden durch die Verwaltung aufgearbeitet und fließen nach Abschluss der Probephase in eine dauerhafte Entscheidung durch die Bezirksvertretung Elberfeld ein. „

Am kommenden Dienstag (17. August) stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltung die Planung ab 18 Uhr in der Stadtbibliothek vor. Bezirksbürgermeister Thomas Kring steht gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten Frank Meyer im Anschluss Rede und Antwort. Die Stellungnahmen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden protokolliert und der Bezirksvertretung übergegeben. Der Plan für einen probeweisen autofreien Laurentiusplatz soll dann zusammen mit den Bürgermeinungen in der Sitzung der Bezirksvertretung Elberfeld am 25. August beraten und am Ende auch entschieden werden.

Wegen der aktuellen Inzidenzlage können nur 40 Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Eine Anmeldung muss deshalb bis zum 15. August per Mail an beteiligung.laurentiusplatz@stadt.wuppertal.de oder telefonisch unter 0202 / 563-4654 erfolgen. Sollten sich mehr als 40 Menschen anmelden, entscheidet das Los. Sollte Betreuungs- oder Assistenzbedarf bestehen, bitten wir dies bei der Anmeldung anzuführen. Anregungen und Rückmeldungen zur Beschlussvorlage sind auch schriftlich an die Verwaltung möglich. Auch hierfür kann die Mailadresse genutzt werden.