Ex-WSV-Vorsitzender verklagt Anzeigenerstatter Runge: "Er wollte mein Lebenswerk zerstören"
Wupperta · 2012 lieferte ein anonymer Tippgeber den Behörden vermeintliche belastende Informationen über WSV-Präsident Friedhelm Runge. Der klagt jetzt auf Schadensersatz, nachdem sich die Vorwürfe in Luft auflösten.
Friedhelm Runge fordert 100.000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann, dessen Inkognito zwischenzeitlich gelüftet wurde.
Runges Anwalt: "Es ist seiner Schlampigkeit zu verdanken, dass er aufgeflogen ist. Unter einer der mehreren E-Mails an die Behörden findet sich sein echter Name — statt eines Decknamens, der sonst verwendet wurde. Es war anscheinend ein Versehen, das die Anonymität beendete."
Der Beklagte hatte in seinen anonymen Hinweise an Stadtverwaltung, Zoll, Staatsanwaltschaft und Presse von vermeintlichen Schwarzgeldzahlungen beim WSV gesprochen. Laut Zivilklage vor dem Landgericht handelte es sich dabei um absichtlich falsche Anzeigen und Tipps durch den Beklagten, der Angehöriger einer damaligen WSV-Mitarbeiterin ist.
Im Verhandlungstermin am Freitag deutete das Gericht allerdings an, dass die Durchsetzung der Schadensersatzforderung schwierig sein könnte, weil Anzeigenerstatter weitgehend geschützt sind. Runge dazu: "Er hatte vor, mein Lebenswerk zu zerstören und die Firma!"
Das Strafverfahren gegen Friedhelm Runge hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal nach intensiven Ermittlungen und Durchsuchungen mangels Tatverdacht glatt eingestellt Die Folgen jedoch seien enorm gewesen, sagte der Ex-WSV-Präsident. Kunden seines Unternehmens hätten wegen der Vorwürfe sogar die Geschäfte abgebrochen. Sein Verdacht: Der Beklagte habe sich im damals akuten Ringen um die Führung des WSV womöglich zum Handlanger eines noch unbekannten Hintermannes gemacht.
Der Anwalt des Beklagten hielt dagegen: "Das ist der wahre Grund für die Klage: Druck ausüben." Runge konterte: "Wenn es eine normale Anzeige wäre, bei der er sich geirrt hat, dann hätte er das doch öffentlich richtigstellen können."
Runges Anwalt wetterte zudem gegen den Beklagten, weil der auch den Medien Tipps gegeben haben soll: "Die Staatsanwaltschaft hat sogar eine Durchsuchung vorgezogen, wegen seiner Hinweise an die Presse. Da gibt es einen Aktenvermerk: 'Die rufen uns schon an. Die kennen sogar das Aktenzeichen.'"
Das Gericht stellte vorläufig fest, die Geldforderung sei schwer zu begründen: "Schmerzensgeld ist laut unserer Rechtsprechung immer nur das letzte Mittel." Es müsse sich zudem an den Verhältnissen des Beklagten orientieren, die bescheidener sind als die von Runge. Der Prozess wird am 30. Juni fortgesetzt.