Drogenkontrolle im Deweerthschen Garten Navi-Diebstahl und Bedrohung: „Piratenkapitän“ muss ins Gefängnis

Wuppertal · Er sei Pirat, Kapitän des Schiffes Black Pearl, und er werde alles „wegsprengen“ - mit dieser Ansage soll sich ein 36 Jahre alter Angeklagter aus Wuppertal in einem Streifenwagen gegenüber Polizisten produziert haben.

Symbolfoto.

Foto: pixabay

Die Beamten hätten bald ihren letzten Atemzug getan. Anlass war eine simple Drogenkontrolle im Deweerthschen Garten. Das Amtsgericht verurteilte den vorbestraften Mann wegen acht Vorwürfen zu insgesamt einem Jahr und neun Monaten Gefängnis. In einem Fall soll er ein Navi aus einem Auto am Engelnberg gestohlen und später dazu erklärt haben: Das Gerät gehöre ihm. Er finde sich zu Fuß schlecht zurecht.

Der alleinstehende Mann ist seit Jahren polizei- und gerichtsbekannt. Was den Navi-Diebstahl betrifft berichtete ein Polizist, er habe sofort an den Angeklagten gedacht, nachdem eine Zeugin ihn grob beschrieben hatte. Und tatsächlich hätten sie den 36-Jährigen wenige Minuten später auf einer Seitenstraße mit der Beute angetroffen.

In das aktuelle Urteil eingerechnet sind mehrere Beleidigungen, weitere Auseinandersetzungen mit der Polizei und Besitz von Marihuana. In einem Fall soll der Mann in einer Zelle des Präsdiums gelandet sein, obwohl er eigentlich nur seinen Ausweis kontrollieren lassen sollte.

Ein Polizist erläuterte: „Er hat sich die ganze Zeit daneben benommen.“ Und ja, er habe die Drohungen vorsichtshalber ernst genommen: „Er hat versucht, seine Handfesseln los zu werden. Man weiß nie, was als Nächstes kommt.“

Der Angeklagte widerum räumte zwar Drogenbesitz ein, bestritt aber die anderen Vorwürfe: „Ich habe mit mir selbst geredet. Das kommt schon mal vor.“ Die Polizisten seien nicht richtig mit ihm umgegangen, wo er doch getrunken gehabt hätte.

Richter Christian Neugart gab keine Bewährung. Der Angeklagte sei „völlig uneinsichtig“ und habe noch nie eine Bewährungszeit ohne neue Straftaten durchgestanden: „Das letzte Mal sind sie zu einer Anhörung bei mir betrunken erschienen und haben noch erklärt, sie hätten grade gekifft und den Joint für die Zeit des Termins draußen am Gerichtsgebäude versteckt.“

Der Angeklagte kann Berufung einlegen.