Sieben Monate auf Bewährung für Hunderaub Ärger mit „Helikopter-Hundeeltern“

Wuppertal · Die ersten Tränen flossen den Angeklagten, einem Paar aus Coesfeld bereits, als die Staatsanwältin ihnen Raub mit Körperverletzung vorwarf und dabei rechtlich korrekt von der „Wegnahme einer fremden beweglichen Sache“ sprach. Die „Sache“ war allerdings keine Sache, sondern ein Labrador-Welpe namens Cooper.

Das Gericht in Wuppertal.

Foto: Dennis Polz

„Fremd“ war der ihnen überhaupt nicht, weil sie ihn mit der Flasche großgezogen hatten, und „beweglich“ verbanden sie wohl eher mit Schwanzwedeln und Fellpfoten. Tiere aber, egal wie pelzig, werden im deutschen Recht als „Sache“ eingestuft.

Den Welpen hatte das Paar im März 2019 in die Theodor-Heuss-Strasse nach Wuppertal verkauft. Und „fremd“ war er, weil der Kaufvertrag ganz korrekt zustande gekommen war und der Hund nun nicht mehr dem Paar aus Coesfeld gehörte, sondern der jungen Familie in Wuppertal. Unterschrieben hatten sie einen Kaufvertrag, der aus den Tiefen des Internet stammte. Ziemlich versteckt enthielt er einen Satz, dass der Verkäufer den Hund zurückfordern könne, sollten schlechte Behandlung und unzureichende Pflege bekannt werden.

Dummerweise, so das Gericht, stelle sich darunter jeder etwas anderes vor. Das zeigte sich drei Monate später. Die neuen Besitzer freuten sich mit den Kindern über einen schlanken, beweglichen Hund, den sie erzieherisch konsequent von der Eroberung der Familiencouch abhalten konnten. Den Verkäufern dagegen schien der Hund unterernährt und in der Familienhierarchie viel zu weit unten angesiedelt, unterhalb der Couch eben. Das wussten sie aus mehrfachen, nicht immer angemeldeten Besuchen bei der Familie. Der Trennungsschmerz ließ die Coesfelderin dann auch schon einmal unter den Couchtisch krabbeln, wo sie sich tränenreich von ihrem ehemaligen Flaschenhund verabschiedete. Ungefragte Ratschläge gab es kostenlos und reichlich. Auf einem DinA4-Blatt wurden zudem Tierquälereien minutiös festgehalten, die dann später das Veterinäramt überprüfen musste – so solle der Familienkatze nicht nur Futter, sondern auch ein Kratzbaum gefehlt haben. Das Ergebnis der Untersuchung Wochen später durch die Amtstierärztin: Es war alles in Ordnung.

Die dauernde unerwünschte Einflussnahme und die ungebremsten Emotionen der „Helikopter-Ex-Hundeeltern“ wurden den Wuppertalern irgendwann lästig, sie verbaten sich weitere Kontakte. Die WhatsApp-Nachrichten, die nun andere Welpenbesitzer geschickt haben sollen mit der Frage, ob dieser „dünne Hund ein Windhund“ sei, versetzte das Paar in Coesfeld in Panik, Angst und Schrecken. Und außerdem, so munkelte die stille Post, werde der Hund geschlagen, getreten und vom Halsband erwürgt.

Cooper müsse vor dem nahen Hungertod gerettet werden, so der Plan. Der Kaufvertrag gebe den Rückforderungsanspruch her, sagte ein Onlineportal im Internet. Das Veterinäramt in Coesfeld wiederum wiegelte ab und riet erstmal zur Beweissammlung in der Realität, nicht im Internet. Um Beweise zu sichern, fuhren sie deshalb Mitte Mai nach Wuppertal zu Cooper, der gerade mit Frauchen den Abendspaziergang machte. Der Hund, laut gerufen, kletterte gleich neugierig zu der bekannten Stimme in das Auto. Die Besitzerin zerrte ihn an der Leine wieder heraus. Der Coesfelder rannte um das Auto herum, stieß die Besitzerin weg, befreite den Hund von der Leine und schob ihn ins Auto. Dann flüchteten sie. Die Hundebesitzerin blieb verdattert zurück mit der verwaisten Leine, einer zerrissenen Leggings und diversen Schmerzen an der Hüfte. Ein Nachbar rief die Polizei, die erstattete umgehend Anzeige.

Abends dann eine WhatsApp der Coesfelder: Sie würden den Kaufpreis per PayPal zurückzahlen, der Hund hätte es jetzt besser. Falsch, so die Kripo Coesfeld, die den Hund sicherstellte und der Wuppertaler Familie und den tränenüberströmten Kindern wieder aushändigte.

Das Gericht sah es ähnlich kritisch. Ein Rückforderungsanspruch müsse erst einmal geltend gemacht werden, die Entscheidung könne nicht eigenmächtig von den Verkäufern getroffen werden. Zudem sei der Vertragspassus viel zu ungenau formuliert, mit den Käufern nicht durchgesprochen und überhaupt sei er nicht von den Angeklagten, sondern von der Tochter der Coesfelderin unterschrieben worden.

Nichts rechtfertige außerdem die Gewaltanwendung gegenüber der Hundebesitzerin. Zu viel Tierliebe hat ihren Preis: Der Amtsrichter verurteilte das Paar wegen Raub und Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 600 Euro, zu zahlen an die Bodelschwinghsche Anstalt Bethel. Ein Trost bleibt ihnen: Cooper hat sich mittlerweile einen Stammplatz auf der Couch erobert.