Amtsgericht Wuppertal Tödlicher Unfall: „Sie kamen aus dem Nichts“
Wuppertal / Wülfrath / Heiligenhaus · Ein Wülfrather wurde wegen eines Unfalls mit Todesfolge zu sechs Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Der Audi-Fahrer hatte im Januar 2015 an der Abtsküche in Heiligenhaus zwei Fußgänger überfahren, der Mann und die Frau aus Wuppertal starben noch an der Unfallstelle.
In Sekundenschnelle wurden zwei Menschenleben ausgelöscht. Der Lebensentwurf eines Dritten geriet ins Wanken, seit er vor vier Jahren in der Abtskücher Straße aus seinem Auto stieg und sah, dass zwei Fußgänger dahinter auf der Straße lagen. Die Frau (72) war bereits tot, der Mann (79) starb kurz darauf an der Unfallstelle. Über die Angehörigen der Unfallopfer brach ein großes Unglück herein.
Auch der Fahrer des Audi hadert seither mit seinem Leben. Er leidet an einer Posttraumatischen Belastungsstörung, schloss während der Verhandlung immer wieder die Augen und rang sichtbar um Fassung. Bei den Familien der aus Wuppertal stammenden Opfer hatte er sich gleich nach dem Unfall aus tiefstem Herzen entschuldigt. Ungeschehen machen könne er diesen folgenschweren Augenblick jedoch nicht mehr.
Was am 17. Januar 2015 an der Abtsküche geschah, wurde nun schon zum zweiten Mal am Velberter Amtsgericht verhandelt. Vor zwei Jahren war der Angeklagte als Verursacher eines Unfalls mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Der von dessen Verteidiger beantragten Revision hatte das Oberlandesgericht stattgegeben und das Verfahren ans Amtsgericht zurückverwiesen. Dort wurde die Sache nun erneut verhandelt, das Gericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Verteidiger Carsten Staub hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. „Aus unserer Sicht ist der Unfallhergang nach wie vor nicht ausreichend aufgeklärt“, so Staub.
Unmittelbare Unfallzeugen hatte es an diesem späten Januarnachmittag nicht gegeben. Stattdessen gab es einen Verkehrsteilnehmer, der kurz zuvor an der Unfallstelle vorbeigefahren war und die späteren Unfallopfer noch auf dem Fußweg laufend gesehen haben will. Er selbst sei – üblicherweise eher zügig unterwegs – an dieser Stelle von den damals schlechten Sichtverhältnissen irritiert gewesen. Dass es diesig und an der Unfallstelle sehr dunkel gewesen sei, hatten auch andere Zeugen bestätigt. Darunter ein Notarzt, der – mit der Familie vom Heiligenhauser Schwimmbad kommend – eher zufällig an der Unfallstelle vorbeigekommen war. Dort hatten Rettungssanitäter bereits mit der Notversorgung des noch lebenden Unfallopfers begonnen. Nach einer Dreiviertelstunde wurden die Wiederbelebungsversuche eingestellt.
Inzwischen waren auch Feuerwehr und Polizei vor Ort, eine Beamtin hatte später auf der Wache den Unfallverursacher befragt. Sie erinnerte sich im Zeugenstand daran, dass der 59-jährige Wülfrather derart mitgenommen wirkte, dass sie eine Notfallseelsorgerin dazugeholt habe. „Sie kamen aus dem Nichts“ – das soll der verzweifelte Audi-Fahrer immer wieder gesagt haben.
Ein Gutachter und auch Zeugen werden später bestätigen, dass die Unfallopfer an der ohnehin unbeleuchteten Unfallstelle dunkel gekleidet gewesen seien. Von wo aus sie die Straße überqueren wollten, konnte nicht mehr festgestellt werden. Ihr Auto hatte man später auf einem nahe gelegenen Parkplatz sichergestellt.
Der Sachverständige räumte ein, dass die Fußgänger den Autofahrer eigentlich hätten sehen müssen. Gleichermaßen stellte er in seinem Gutachten fest, dass der Unfallverursacher mit einer Mindestgeschwindigkeit von angenommenen 70 Kilometern pro Stunde vermutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Alkohol- oder Drogenkonsum seien hingegen nicht festgestellt worden.
An der Unfallstelle sei Tempo 50 vorgeschrieben, zudem stehe dort noch ein Schild mit der Warnung vor die Straße überquerenden Fußgängern.