Todtenhausen: „Wir vereinfachen damit den Abschluss und die Durchführung von dualen Ausbildungsgängen. Das entlastet Azubis und Betriebe ebenso wie Prüferinnen und Prüfer. Mit dem digitalen Ausbildungsvertrag und digitaler Lernmittelfreiheit erfüllen wir zentrale Forderungen der Wirtschaft. Damit wird auch die duale Ausbildung in ihren Methoden flexibilisiert und für die jungen Leute attraktiv gestaltet. Zudem schaffen wir Rechtssicherheit, insbesondere auch beim mobilen Ausbilden."
Mit der Anerkennung nicht formal erworbener beruflicher Qualifikationen soll die Gesetzesmodernisierung Geringqualifizierten eine Chance eröffnen, durch erworbene Kompetenzen zur Fachkraft aufzusteigen, was ihnen dann auch Weiterbildungswege ermöglicht. Damit schafftedie Neuregelung auch zusätzliche Chancen zur Fachkräftegewinnung für die Betriebe. Dabei seien auch die Bedenken aus Handwerk und Handel ernstgenommen worden.
„Als langjähriger Elektro-Meister schaue ich aus dem Blickwinkel des Handwerks auf das Gesetz und habe mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass wir eine Altersgrenze von über 25 Jahren für die Validierungsverfahren im Gesetz verankert haben, damit unsere duale Ausbildung der Königsweg bleibt", so Todtenhausen.