Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hatte die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt. Die Schwester des Verstorbenen legte daraufhin über ihren Rechtsanwalt Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf ein.
Mit Bescheid vom 22. Juli 2022 hatte der Generalstaatsanwalt die Beschwerde als „unbegründet“ zurückgewiesen, da auch nach der Überprüfung im Beschwerdeverfahren keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein todesursächliches Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten vorgelegen hätten. Dem schloss sich das Oberlandesgericht an und lehnte eine gerichtliche Entscheidung ab.