Verkehrsvergehen So teuer sind Verkehrsvergehen in Deutschland
Wuppertal · Wer kennt es nicht? Einen Moment nicht aufgepasst, dadurch etwas zu schnell mit dem Auto unterwegs und die Radarfalle schießt ein Foto. Das kann dann unter Umständen eine schöne Stange Geld kosten. Aber wie teuer sind die häufigsten und kuriosesten Verkehrsvergehen aktuell in Deutschland?
In Deutschland schwelt gerade ein politischer Streit. Was eine gerechte Strafe für Verkehrsvergehen ist, darüber sind sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern auch nach mehreren Monaten Beratungen in diesem Jahr noch nicht einig geworden. Hintergrund: Ein verschärfter Bußgeldkatalog war schon in Kraft getreten, wurde nach Kritik aber (offiziell aufgrund eines Formfehlers wieder zurückgenommen).
Seitdem ringen die Verantwortlichen um eine gerechte Lösung. „Wir haben ein paar Annäherungen erreichen können, aber keine fertige Lösung erzielt“, sagte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD), nach einer Video-Konferenz der Minister Mitte Oktober. Ein Knackpunkt ist vor allem, ab welcher Geschwindigkeit bei Tempoverstößen Fahrverbote drohen sollen.
Streit um schärfere Regeln
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte vorgeschlagen, unstrittige Teile des Bußgeldkatalogs schnell zu beschließen - etwa Regeln für einen besseren Schutz von Radfahrern und Fußgängern sowie bezüglich einer Rettungsgasse.
Die besonders strittigen Punkte wie Fahrverbote und höhere Bußgelder sollten ausgelagert werden. Mit diesem Vorschlag konnte sich Scheuer aber nicht durchsetzen. Die Bundesländer hätten weit auseinandergelegen: „Beim Autoverkehr geht es nicht nur um die fachliche Bewertung, sondern ein bisschen mehr um Politik“, zitiert die Deutsche Presse Agentur (dpa) Minister Scheuer.
Das kosten Tempoverstöße aktuell
Bis der Streit beigelegt ist, hat der alte Bußgeldkatalog Gültigkeit. Aber worauf genau müssen sich Verkehrsteilnehmer einstellen, wenn sie gegen Regeln verstoßen? Besonders interessant – da häufig relevant – sind für Kraftfahrzeugführer die Bestrafungen bei Tempoverstößen. An immer mehr Straßen werden schließlich fest installierte Blitzer aufgebaut, darüber hinaus gibt es jede Menge weitere Radarkontrollen sowohl auf Autobahnen, wie auch auf Bundes- und Landstraßen sowie natürlich in Städten und Dörfern.
Für jeden möglichen Verstoß kann das Bußgeld mithilfe eines Bußgeldrechners ermittelt werden. Die Bußgelder für Tempoverbote sind unterschiedlich, je nachdem ob man innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird. Ist man außerorts bis zu zehn km/h zu schnell ist ein Bußgeld von zehn Euro fällig. Innerorts kostet dasselbe Vergehen 15 Euro.
Zu den Bußgeldern kommen meistens noch Gebühren hinzu. Punkte in Flensburg müssen Verkehrsteilnehmer bei geringer Geschwindigkeitsübertretung noch nicht befürchten. Diese kommen erst zur Geldstrafe hinzu, wenn man mehr als 20 km/h zu schnell ist.
Fahrverbote ab 31 km/h zu viel möglich
Wer mit mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts erwischt wird, für den kommt zu einem deutlichen teurerem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg noch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Wird ein Kraftfahrzeugführer innerhalb von zwölf Monaten zwei Mal mit mehr als 25 km/h innerorts, beziehungsweise mehr als 30 km/h zu viel außerorts geblitzt, wird ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Wer in Dörfern oder Städten mehr als 50 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, der kann sich auf die höchste Bestrafung, die der Bußgeldkatalog für Temposünder vorsieht einstellen: Dann ist der „Lappen“ zwei Monate weg, es gibt zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei und der Geldbeutel wird um 280 Euro erleichtert.
Fahren ohne Führerschein
Wer sich ohne Führerschein hinters Lenkrad setzt, für den kann es richtig teuer werden. Das gilt natürlich nicht, wenn man in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, diese aber nur zu Hause vergessen hat. Dann werden für eine Ordnungswidrigkeit nur zehn Euro Strafe fällig.
Hat man dagegen den „Lappen abgegeben“ (beispielsweise wegen eines Tempoverstoßes) und steigt trotzdem als Fahrer ins Auto, dann erwarten einen nicht nur eine saftige Geldbuße, sondern auch ein langes Fahrverbot. Zudem muss der Führerschein danach neu beantragt werden.
Alkohol am Steuer – das wird teuer
Mit ein paar Bier sich ans Steuer setzen sollte absolut tabu sein. Alkoholfahrten gefährden nämlich nicht nur das eigene sondern auch das Leben anderer. Entsprechend sind auch Bußgelder für Alkohol- deutlich höher als für Temposünder. Mit 500 Euro Strafe müssen Unbelehrbare rechnen, die mit mehr als 0,5 Promille erwischt werden. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Bei einem zweiten Verstoß verdoppelt sich die Geldstrafe auf 1.000 Euro, bei einem dritten sind 1.500 Euro fällig. Zudem gibt es ab dem zweiten Verstoß drei Monate Fahrverbot – und zwei zusätzliche Punkte.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird gegen den Verkehrssünder eine Freiheits- oder Geldstrafe von einem Gericht verhängt. Dasselbe droht auch schon bei einem geringeren Promillewert, wenn Ausfallerscheinungen beim Fahrer erkennbar sind. Die Dauer des Fahrverbots variiert in beiden Fällen. Gleich ist jedoch die Anzahl der Punkte (drei) in der „Sünderkartei“:
Abstand, Ampel, Amphetamine
Wer mit Amphetaminen oder anderen Drogen intus ein Fahrzeug führt, für den gelten grundsätzlich dieselben Bußgelder wie für das Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille. Gefährdet der Mensch am Steuer allerdings unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr wird die Fahrerlaubnis entzogen und es droht zudem eine Freiheits- und Geldstrafe.
Nicht ganz so hoch sind die Strafen für Ampelvergehen. Wer bei Rot noch über die Kreuzung brettert, bei dem wird im Behördendeutsch zwischen einem „einfachen Rotlichtverstoß“ und einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“ unterschieden.
„Qualifizierter Rotlichtverstoß“ ist teurer
Letztgenannter bedeutet, dass schon länger als eine Sekunde ein rotes Licht geleuchtet hat. Der „qualifizierte“ Verstoß wird mit mindestens 200 Euro Strafe, sowie zwei Punkten und gegebenenfalls einem Monat Fahrverbot geahndet. Kommt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und/oder eine Sachbeschädigung (Unfall) hinzu, wird es deutlich teurer. Der „einfache Rotlichtverstoß“ ohne Gefährdung und Sachbeschädigung schlägt nur mit 90 Euro und einem Punkt zu Buche.
Abstand halten – das scheint nicht nur in Corona-Zeiten alles andere als einfach. Auch im Straßenverkehr ist man regelmäßig mit „Dränglern“ konfrontiert. Wegen der hohen Unfallgefahr ist dies alles andere als ein Kavaliersdelikt. Das Spektrum der Bußgelder ist hier sehr breit und richtet sich unter anderem danach, wie dicht der „Drängler“ aufgefahren ist.
Fahrzeugcheck lohnt vor langen Fahrten
Bußgelder gibt es nicht nur für alle oben genannten Verstöße, sondern auch, wenn am Fahrzeug beispielsweise das Licht nicht funktioniert oder der TÜV abgelaufen ist. Auch aus Sicherheitsgründen lohnt sich natürlich ein Auto-Check vor dem Urlaub oder vor anderen längeren Fahrten. Zudem macht es bei Fahrten ins Ausland Sinn, die dortige Rechtslage genau zu überprüfen.
Getreu dem Motto „andere Länder, andere Sitten“, sind Tempoverstöße in der Schweiz richtig teuer. Ein generelles – von Land zu Land unterschiedliches Tempolimit – gilt in nahezu allen Staaten. Wie hoch genau die maximal erlaubte Geschwindigkeit in EU-Staaten ist, kann bei der Europäischen Kommission eingesehen werden.
Dazu gibt es noch weitere länderspezifische Besonderheiten: In Frankreich muss zum Beispiel pro Sitzplatz des Autos jeweils eine aus dem Innenraum erreichbare Warnweste vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, scheut sich die Gendarmerie dort nicht, sie zur Kasse zu bitten.
Gassi fahren oder unnützes „cruisen“
Neben den bekannten Verkehrsvergehen gibt es auch einige kuriose Regeln, deren nichtbefolgen ein Bußgeld zur Strafe hat. So darf man sich nicht ins Auto setzen und den Hund durchs offene Fenster an der Leine dabei Gassi führen. Ob dies oft vorkommt oder eher nicht – die Straßenverkehrsordnung sieht hierfür eine Strafe von fünf Euro vor.
Mit dem Fahrzeug einfach so durch sein Dorf zu brettern, wenn man Langeweile hat, ist keine gute Idee. Unnützes hin- und herfahren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Dass dieses Vergehen aber eher als Bagatelldelikt eingestuft wird, verdeutlicht jedoch die zu verhängende Strafe von zehn Euro. Interessant für Fußgänger: Gemütlich und schräg eine Straße zu überqueren ist nicht erlaubt. Diese muss nämlich auf kürzestem Weg gequert werden. Sonst kann der Geldbeutel um fünf Euro leerer werden.