Prügeleien unter den Mitgliedern der „Osmanen Germania“ Freiheitsentzug und zwei Geldstrafen

Wuppertal · Zwei Remscheider Mitglieder der Rockervereinigung „Osmanen Germania“ hatten sich wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung vor dem Wuppertaler Landgericht zu verantworten. Dem dritten Angeklagten, einem Wuppertaler, war dazu der Verstoß gegen das Waffengesetz in drei Fällen und Betrug vorgeworfen worden. Jetzt steht die Urteile fest.

Das Landgericht in Wuppertal.

Foto: Dennis Polz

Laut Anklage sollen die drei Osmanen den Vizepräsidenten des Rockerclubs in der Nacht zum 3. September 2016 unter Vortäuschung einer Entführung in einen Hinterhalt gelockt haben. Zuvor sollen sie aufgrund interner Streitigkeiten den Auftrag erhalten haben, den Vize „wegzumachen“.

Die beiden Remscheider sollen - damals kurz vor Mitternacht gerade am Café „Bella Vita“ angekommen - von einem Mitglied der Osmanen dazu aufgefordert worden sein, zu einer Aral-Tankstelle zu fahren. Dorthin hatte man offenbar auch den Vizepräsidenten bestellt, der ihnen dann nach Oberbarmen gefolgt sei. Der Wuppertaler soll zwischenzeitlich bei den Remscheidern ins Auto gestiegen sein. An einem abgelegenen Bahnhofsgelände angekommen, seien maskierte Männer aus dem Gebüsch gesprungen, die den „Vize“ verprügelt haben sollen. Die beiden Remscheider hätten unbeteiligt daneben gestanden, dem Wuppertaler soll der Teleskopschlagstock aus der Hand gerutscht sein. Vor Gericht hatten sie ausgesagt, von dem Komplott nichts gewusst zu haben. Letztlich sollen nur die Vermummten für die Verletzungen des „Vize“ verantwortlich gewesen sein. Der habe mehrere Stichverletzungen selbst verarztet.

Für die beiden Angeklagten aus Remscheid war der Prozess schnell zu Ende. Gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages wurde ihnen von der Richterin mitgeteilt, dass man ihre Verfahren gegen die Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 500 und 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig einstellen wolle. Derweilen war gegen den Wuppertaler wegen Körperverletzung, Nötigung und auch des Waffenbesitzes und des Betruges weiterverhandelt worden. Unter Einbeziehung einer zuvor gegen ihn verhängten Haftstrafe wurde der 37-Jährige zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. In der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte gesagt, das er in der Haftanstalt bedroht werde – nun soll er offenbar verlegt werden.