Prozess vor dem Landgericht Drogen-Versandhandel: 180 Sendungen täglich

Wuppertal · Vor dem Landgericht begann der Prozess um einen florierenden Drogen-Versandhandel in der Vogelsaue.

Der Angeklagte mit seinem Anwalt (vorne).

Foto: Mikko Schümmelfeder

Die Idee, einen florierenden Internethandel mit Ecstasy-Pillen, Marihuana oder Kokain aufzuziehen, ist nicht wirklich neu. Die Drogenhändler-Karriere, die ein 39-jähriger, aus Marokko stammender, einschlägig vorbestrafter Niederländer mit der Eröffnung einer Versandfiliale in der Vogelsaue fortzuführen gedachte, profitierte allerdings ungemein von einer durchdachten, arbeitsteiligen Organisation.

Die Rauschgift-Angebote über das Darknet und deren Verkauf gegen Bitcoins wurden von einer Zentrale in den Niederlanden gesteuert. Von der Wohnung in Wuppertal, die regelmäßig und im großen Stil aus den Niederlanden mit Drogen beliefert worden war, wurde „nur“ der Postversand erledigt.

Bis zu 180 Sendungen täglich, von wenigen Gramm bis zu mehreren Kilogramm, gingen von dort perfekt verpackt auf die Reise: In Luftpolsterumschlägen, darin mehrfach vakuumverschweißte Plastikhüllen und ganz innen der berauschende Inhalt. Zur Tarnung oder Ablenkung zusammen mit einer Porno-, Horror- oder Nazi-DVD in einer Hülle – und natürlich waren die Absenderangaben gefälscht.

Eine ganze Stunde dauerte allein die Verlesung der Anklageschrift mit der Beschreibung der vielen Sendungen, die von der Polizei am 9. April 2015 in den vollgestopften Briefkästen im Umfeld der Friedrich-Ebert-Straße, der Friedrich-Engels-Allee und auch in der Wohnung an der Vogelsaue beschlagnahmt wurden. Nun fragt sich das Gericht: Ist das Etikettieren eines solchen Umschlags schon eine Straftat? Und ist der Angeklagte nur ein Mittäter oder vielleicht sogar nur ein Gehilfe? Hinzu kommt die Problematik der Strafverfolgung über mehrere Grenzen hinweg.

In Münster war der Angeklagte aus ähnlichem Anlass bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zuvor war eine „Filiale“ in Gronau ausgehoben worden – identisch ausgerüstet. Festgenommen wurde der 39-Jährige in Borken.

Zwei Jahre der in Münster gegen ihn verhängten Haftstrafe hat der Angeklagte bereits verbüßt, für die nun hier begonnene Verhandlung wurde er in die JVA Bochum verlegt. Ein weiteres Verfahren wegen eines Tötungsdelikts scheint noch offen zu sein.

Der Vorsitzende Richter hatte zu Prozessbeginn eine pragmatische Abwägung vorgeschlagen, da sich bei der undurchsichtigen Sachlage das Münsteraner Urteil maximal um drei Jahre erhöhen würde. Zudem würden noch weitere zehn Jahre Haft auf den Angeklagten warten, die in den Niederlanden gegen ihn verhängt wurden. Daher könne man doch über eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nachdenken, gab Richter Holger Jung zu bedenken.

Die Staatsanwältin sah die Sache anders – vor allem auch, um die Strukturen erfahren und Zeugen befragen zu können. Hinzu komme, dass der Angeklagte bei weitem nicht nur Briefmarken geklebt habe. Aus Sicht der Anklage und des im Zeugenstand gehörten Ermittlungsleiters habe er im Untergrund kräftig mitorganisiert, Helfer rekrutiert und zur Organisation gehörende Häftlinge mit Rechtsanwälten und Überweisungen unterstützt. Sogar noch nach seiner eigenen Inhaftierung: Das hätten auch die Mobiltelefone bewiesen, die mehrfach bei Durchsuchungen seiner Zelle sichergestellt wurden.

Der Prozess wird fortgesetzt.