Prozess in Wuppertal „Wir hatten bereits vorher kein gutes Gefühl“

Wuppertal · Ein 32-jähriger Wuppertaler soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in der ehemals gemeinsamen Wohnung eingeschlossen und geschlagen haben. Vor dem Wuppertaler Landgericht wurde nun seine Berufung verhandelt.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Dennis Polz

Freiheitsberaubung und Körperverletzung: Mit diesen Tatvorwürfen muss sich derzeit ein Wuppertaler auseinandersetzen, der seine Ehefrau in der ehemals gemeinsamen Wohnung in Remscheid eingeschlossen und geschlagen haben soll. Das Amtsgericht hatte den 32-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt - der Angeklagte hatte Berufung eingelegt.

Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung räumte der Familienvater ein, seine damals bereits von ihm getrennt lebende Ehefrau am Verlassen der Wohnung gehindert zu haben. Geschlagen habe er sie hingegen nicht - stattdessen habe es ein Gerangel gegeben, in dessen Verlauf man sich gegenseitig angegangen sei. Das räumte später auch die Frau im Zeugenstand ein, sie habe ihren Mann zur Selbstverteidigung getreten und auf ihn eingeschlagen. Schließlich sei sie aus Furcht in die Küche gelaufen und habe dort nach einem Messer gegriffen - das habe ihr der Angeklagte aus der Hand genommen. Vom Badezimmer aus hatte sie schließlich ihre Mutter angerufen. Die hatte sich da schon auf den Weg gemacht, um ihrer Tochter zu Hilfe zu eilen.

„Wir hatten bereits vorher kein gutes Gefühl“, erinnerte sich die Mutter des Opfers an den Tag, an dem ihre Tochter zum Schwiegersohn gefahren sei, weil man sich über Unterhaltsfragen und die Aufteilung des Mobiliars habe einigen wollen. Der Angeklagte wiederum soll seine Frau bedrängt haben, weiter mit ihm zusammenzuleben. Das soll er bereits in den Wochen zuvor per WhatsApp getan haben, nachdem sich seine Frau im September 2018 nach sieben gemeinsamen Jahren von ihm getrennt hatte. „Das waren schon mal 50 Textnachrichten am Tag“, erinnert sich die 26-Jährige an eine schwierige Trennungsphase.

Schon in den Jahren zuvor soll es vorgekommen sein, dass ihr Mann sie in der Wohnung eingesperrt habe. Irgendwann sei ihr das zu viel geworden und sie sei mit dem gemeinsamen Sohn (5) zu ihren Eltern gezogen. Mittlerweile mache sie in Potsdam eine Ausbildung, der Fünfjährige lebe weiterhin bei den Großeltern in Remscheid. Dort werde er regelmäßig von seinem Vater besucht, die Lage habe sich mittlerweile beruhigt.

Zuvor hatten sich jedoch vor dem Berufungsrichter die Abgründe einer schwierigen Trennung aufgetan. Weil man sich über die Aufteilung der Möbel nicht habe einigen können, soll die Frau einiges davon in Abwesenheit ihres Mannes einfach aus der Wohnung getragen haben. Dort war das Ehepaar erst sechs Monate zuvor eingezogen. Für neue Möbel hatte der Mann damals einen auf ihn laufenden Kredit über 11.000 Euro aufgenommen, den er nun allein abzahlen muss.

Der Berufungsrichter ließ in Anbetracht dieser Tatbestände Milde walten - und auch deshalb, weil man nicht habe klären können, ob es tatsächlich der Angeklagte gewesen sei, der zuerst zugeschlagen habe. Die zuvor vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe wurde auf 1.600 Euro herabgesetzt.