Das Geld müsse wieder dem Bildungs- und Teilhabepaket zu Gute kommen, aus dem die Nachzahlung stamme, so die Stadtverordnete Susanne Herhaus.
Das Bundessozialgericht hatte zuvor der Klage des Landes Nordrhein-Westfalen stattgegeben: Der Bund muss demnach die einbehaltenen rund 70 Millionen Euro den Kommunen überweisen. Für Wuppertal ergibt sich daraus eine Nachzahlung von 3.139.952,34 Euro.