Landgericht bestätigt Tierquälerei-Urteil
Wuppertal · Ein 72-jähriger Geschäftsmann vom Klingelholl in Barmen muss 1.200 Euro Geldstrafe zahlen. Er hatte nach Auffasung des Wuppertaler Landgerichts seinen Spitz Micky, beachtliche 20 Jahre alt, so schlecht gepflegt , dass der Hund im Winter vor drei Jahren nicht mehr zu retten war.
Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil des Amtsgerichts wegen Tierquälerei in zweiter Instanz bestätigt, gegen das der 72-Jährige Berufung eingelegt hatte.
Micky war amtlich eingeschläfert worden; seither fechtet sein Herrchen Prozess um Prozess durch. Eine Amtstierärztin habe falsche Maßstäbe angelegt um ihm zu schaden, man habe ihn als Eigentümer übergangen. In einem langen Verwaltungsverfahren erreichte er, dass er die Kosten für Mickys letzte Spritze nicht zahlen musste.
Mängel und eine unvollständige Akte stellte Landrichter Christoph Märten auch im Strafverfahren fest. Er schlug dem Rentner vor, einen mehr als zwei Jahre zurückliegenden Bußgeldbescheid des Veterinäramts doch noch zu akzeptieren, dem Prozess so die Grundlage zu nehmen und die Sache wieder auf das Maß der Fahrlässigkeit zu bringen, das letztlich richtig sei: "Sie sind in dieses Strafverfahren doch nur rein geraten, weil Sie Kanten haben."
Der Angeklagte rang sichtlich mit sich, schob seine Akten hin und her. Den Ausschlag gab schließlich offenbar, dass er auch bei dieser Lösung hätte Gerichtskosten zahlen sollen. Nein, sagte er: Er könne nicht akzeptieren, dass im Gesetz bei Tierquälerei von "Rohheit" die Rede sei. Und auch nicht, dass ein Nachbar ihn angezeigt habe, der das doch nur aus Rache für privaten Ärger getan haben könne.
Das Gericht milderte die vom Amtsgericht verhängte Strafe um 2.000 Euro unter anderem im Hinblick auf das Einkommen des Angeklagten. Er kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht einlegen.