Bergische Uni Lambert T. Koch bleibt Rektor

Wuppertal · Die Hochschulwahlversammlung der Bergischen Universität Wuppertal hat Professor Dr. Lambert T. Koch für eine dritte Amtszeit einstimmig zum Rektor gewählt. Der 52-jährige Wirtschaftswissenschaftler steht seit 2008 an der Spitze der Hochschule.

Wiederwahl von Rektor und Prorektoren (v.l.): Kanzler Dr. Roland Kischkel, Prof. Dr. Andreas Frommer, Prorektor für Studium und Lehre, Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl (Prorektorin für Planung, Finanzen und Transfer), Rektor Prof. Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch, Prorektorin Prof. Dr. Cornelia Gräsel (Prorektorin für Internationales und Diversität), Dr.h.c. Josef Beutelmann, Voristzender des Hochschulrats, und Prof. Dr. Michael Scheffel (Prorektor für Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung).

Foto: Maren Wagner

Die neue vierjährige Amtszeit beginnt am 1. September.

Ebenfalls durch die Hochschulwahlversammlung einstimmig gewählt wurden die vier Prorektoren: Der Mathematiker Prof. Dr. Andreas Frommer bleibt Prorektor für Studium und Lehre, der Germanist Prof. Dr. Michael Scheffel Prorektor für Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung, die Sicherheitstechnikerin Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl Prorektorin für Planung, Finanzen und Transfer sowie die Bildungsforscherin Prof. Dr. Cornelia Gräsel Prorektorin für Internationales und Diversität.

Rektor Prof. Koch dankte seinem Rektoratsteam für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und den einzelnen Mitgliedern für ihren herausragenden Einsatz im Dienste der Bergischen Universität. Zugleich blickte er nach vorne: "Das besondere Vertrauen, welches das Wahlgremium heute unserem Team und mir persönlich entgegengebracht hat, ist eine große Motivation für die im Sommer beginnende dritte Amtszeit. Die Bergische Universität ist mit ihrer aufwärts gerichteten Entwicklung noch lange nicht am Ende angelangt. Wir werden gemeinsam viele weiterführende neue Projekte angehen, auf die ich mich jetzt schon freue", betonte Koch.

Die Hochschulwahlversammlung ist ein Gremium, das 2014 durch das neue NRW-Hochschulgesetz eingeführt wurde. Einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl (oder Abwahl) der Rektoratsmitglieder. Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und die externen Mitglieder des Hochschulrates.