Instagram-Wettbewerb Teilnahmebedingungen #herztal2022
Wuppertal · Der crossmediale Wettbewerb #herztal2021 wird von der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH organisiert und veranstaltet (nachfolgend: der Veranstalter). Die Teilnahme ist kostenlos. Der Wettbewerb läuft vom 1. August 2022 bis zum 30. Oktober 2022.
Der Veranstalter ruft im Zeitraum vom 1. bis 31. August 2022 Instagram-User mit öffentlichem Instagram-Profil dazu auf, Reels zum Thema Wuppertal mit dem Hashtag #herztal2022 und der Verlinkung @wuppertalerrundschau zu posten. Aus diesen Posts wählt der Veranstalter nach eigenem Ermessen Beiträge aus, deren Ersteller er zur Teilnahme am Wettbewerb einlädt. Nach Unterzeichnen der Teilnahmevereinbarung werden ihre Beiträge zwischen dem 1. September 2022 und dem 30. Oktober 2022 mindestens einmal auf dem Instagram-Account der Wuppertaler Rundschau gepostet und gegebenenfalls Hinweise darauf auch in der Printausgabe, auf der Website und im Facebook-Profil der Wuppertaler Rundschau veröffentlicht.
Zur Teilnahme am Wettbewerb #herztal2022 ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Teilnahmevoraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des ursprünglichen Postings.
Mitarbeiter des Veranstalters, der Kooperationsunternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Mit Annahme der Einladung zum Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen.
Beitrags- und Postingregeln:
- Die geposteten Beiträge müssen selber erstellt worden sein.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor der Teilnahme die Genehmigung der gegebenenfalls in seinen Beiträgen abgebildeten Personen zu deren Veröffentlichung einzuholen, soweit dies presserechtlich erforderlich ist.
- Der Teilnehmer stimmt zu, dass die übermittelten Beiträge sowie Abbildungen daraus in der Wuppertaler Rundschau und der ihr angeschlossenen Online- und Printmedien in den nächsten zwei Jahren veröffentlicht werden dürfen. Die Beiträge werden auf der Instagramseite und den Redaktionssystemen der Wuppertaler Rundschau dauerhaft abrufbar sein. Für den Fall, dass der Teilnehmer die Reels löschen lassen möchte, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung an redaktion@wuppertaler-rundschau.de.
Ermittlung der Gewinner
Eine Jury (bestehend aus der Redaktion der Wuppertaler Rundschau, den Wettbewerbs-Sponsoren und einem Vertreter der Wuppertal Marketing GmbH) ermittelt die drei Gewinner (1. Platz, 2. Platz und 3. Platz). Der Veranstalter behält sich vor, die Endauswahl im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung zu präsentieren und die Gewinner dort öffentlich bekannt zu geben.
Die Gewinner werden von den Veranstaltern schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
Die Gewinne sind Geldpreise in folgender Höhe:
1. Preis: 3.000 Euro
2. Preis: 2.000 Euro
3. Preis: 1.000 Euro
Abschließende Bemerkungen:
- Die Der Veranstalter behalten behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern oder die Aktion aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.
- Der Veranstalter behält es sich vor, einzelne Beiträge aus gewichtigem Grund und nach eigenem Ermessen abzulehnen und Teilnehmer zu disqualifizieren.
- Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalter die angegebenen persönlichen Daten für den Zeitraum dieser Aktion zur Durchführung des Wettbewerbs speichern. Die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten, steht dem Teilnehmer jederzeit frei. Der Widerruf hat schriftlich gegenüber den Veranstaltern zu erfolgen. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden. Es gelten darüber hinaus unsere Infopflichten nach Art. 13 DSGVO, abzurufen unter https://www.wuppertaler-rundschau.de/service/datenerhebung/.
- Der Veranstalter erklärt, dass sämtliche personenbezogene Daten eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Eine Haftung der Veranstalter— gleich aus welchem Rechtsgrund — besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit die Haftung der Veranstalter gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.