Hohe Geldstrafe nach Ehestreit
Wuppertal · Rund 3.800 Euro Geldstrafe muss eine 26-jährige Angeklagte wegen Sachbeschädigung in einem Ehestreit zahlen: Sie hat am Mittwoch (12. August 2015) vor dem Amtsgericht Wuppertal zugegeben, in einer Februar-Nacht vor einem Jahr die blaue Polyester-Couch in der Wohnung ihres Mannes im Bezirk Uellendahl-Ost 15-mal angezündet und mit Wasser wieder gelöscht zu haben.
Sie habe es auf möglichst große Rußwirkung auf der Tapete angelegt.
Der Schaden in der Wohnung betrug mehrere Tausend Euro. Während der Tat in einem Mehrfamilienhaus, vier Monate nach der Hochzeit des Paares, schickte die schwer alkoholiserte 26-Jährige ihren verreisten Ehemann (44) alle paar Minuten Internet-Nachrichten: "Wer haftet eigentlich für die Wohnung? Ich frag' nur weil's hier brennt." Und: "Such' Dir schon mal eine neue Bleibe."
Dem Gericht erklärte die Frau: "Mir hat er gesagt, er hat kein Geld zum Renovieren. Dabei war er in drei Wochen neunmal im Puff." Das habe sie beim Stöbern in seinem Computer festgestellt. Die Reste der zerstörten Couch habe sie schließlich auf den Balkon geschoben, weil sie in der Wohnung schlafen wollte und Angst vor Schwelbränden hatte.
Staatsanwalt Dr. Sebastian Jürgens stellte klar, dass die Tat hoch gefährlich war: "Sie hätten durchaus einmal in 15 Fällen zu spät löschen können." Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Nicole Ziebarth, hingegen führte an, es handele sich um einen Ehestreit, mit dem sich Justiz nicht befassen müsse; auf eine Strafe könne verzichtet werden. Das wies das Gericht zurück. Der Angeklagten verdeutlichte die vorsitzende Amtsrichterin Barbara Bittner: "Sie sind haarscharf an schwerer Brandstiftung vorbeigekommen."
Der Ehemann sagte, man habe sich zwar nach dem Geschehen zunächst wieder versöhnt, inzwischen laufe aber die Scheidung.
Die Geldstrafe entspricht bei den finanziellen Verhältnissen der Angeklagten fast einem halben Jahreseinkommen: Sie ist in Ausbildung. Mit einbezogen sind Strafen für weitere Sachbeschädigungen: Schmierereien mit dem Wort "Lügen" im Flur der Wohnung und ein demolierter Computer des Mannes. Außen vor bleiben Vorwürfe des Widerstands und der Beleidigungen ("Asoziales Dreckstück") gegen eine Polizistin bei einem weiteren Ehestreit fünf Monate nach der ersten Tat, weil sie die Strafe nicht erhöhen würden.
Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.