Nach Razzia Hells Angels klagen vor dem Verwaltungsgericht

Wuppertal / Düsseldorf · Im Oktober 2017 waren der Rockerverein „Hells Angels MC Concrete City“ und die Teilorganisation „Clan 81 Germany“ verboten worden. Bei einer landesweiten Razzia – unter anderem in Wuppertal – wurden Motorräder, Kutten und Bargeld eingezogen. Dagegen klagen die Vereinsmitglieder nun vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Innenminister Herbert Reul, hier bei einem Besuch in Wuppertal.

Foto: Christoph Petersen

Gehören die Harleys der Hells Angels zum Vereinsvermögen? Oder sind die Mitglieder des Motorradclubs damit privat unterwegs? Unter anderem mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, nachdem Vereinsmitglieder gegen die Sicherstellung der bei einer Razzia im Oktober 2017 eingezogenen Gegenstände geklagt hatten. Damals waren der Rockerverein „Hells Angels MC Concrete City“ und die Teilorganisation „Clan 81 Germany“ verboten wurden. „Die Hells Angels versuchen, Macht- und Gebietsansprüche aggressiv gegen verfeindete Klubs durchzusetzen. Der Rechtsstaat nimmt nicht hin, dass Parallelgesellschaften wuchern, in denen seine Autorität und das Gewaltmonopol missachtet werden“, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul das Vereinsverbot damals begründet.

Bei der Großrazzia in 16 NRW-Städten - darunter auch in Wuppertal - waren nicht nur Motorräder, sondern auch Kutten und Bargeld sichergestellt worden. Das Verfahren um deren Rückgabe läuft bereits seit zwei Jahren - nun werden die Einzelklagen vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. „Die Behörde ist bereits eingeknickt und hat die konfiszierten Gegenstände teilweise wieder herausgegeben“, war von Anwalt Wolf Bonn zu hören. Seine Kanzlei vertritt 39 Vereinsmitglieder im Rechtsstreit gegen das Land NRW. Dass die Vereinsmitglieder mit Harleys zu Cafés gefahren sein sollen, um dort eine Drohkulisse aufzubauen, bestreiten sowohl die Kläger als auch deren Anwalt. Er habe nur eine gemeinsame Fahrt nach Paris gegeben - und das in einer Zeit, in der bereits das Kuttenverbot gegolten habe.

Von gewalttätigem Auftreten könne keine Rede sein - und auch nicht davon, dass die Motorräder dazu gedient hätten, Macht- und Gebietsansprüche durchzusetzen. Im Gegenteil: „Dass eine Horde von Rockern auf ihren Motorrädern sitzt und brummend an anderen Chartern vorbeifährt - das ist ein Klischee. Sowas gibt es nicht“, so Anwalt Wolf Bonn. Es gebe auch keine Konkurrenz der Hells Angels zu libanesischen Clans - im Gegenteil, einige Familienmitglieder seien dort sogar Mitglied. Und der Besitz einer Harley sei auch keine Voraussetzung für die Vereinsmitgliedschaft - auch deshalb müsse davon ausgegangen werden, dass sich die Motorräder im Privatbesitz befinden würden.

Beim Land NRW sieht man das anders, dort betrachtet man die Zweiräder als Teil des Vereinsvermögens. Es sei davon auszugehen, dass sie benutzt worden seien, um die rechtswidrigen Vereinszwecke zu fördern. „Die Mitglieder des Vereins sind nachweislich kriminell. Ihr Alltag besteht aus Gewalt, Waffen, Drogen und Zwangsprostitution“, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul im Zuge des Vereinsverbotes erklärt. Die Klage gegen die Verbotsverfügung ist noch immer beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Ob das Land NRW die bei der Razzia sichergestellten Gegenstände zurückgeben muss, steht derweil noch nicht fest - den Klägern sollen die Gerichtsentscheide in den kommenden Wochen zugestellt werden.