Neue Straßenverkehrsordnung Gehwegparken: Es wird eng auch in Wuppertal

Wuppertal · Ein deutlich stärkerer Fokus auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer wird in gar nicht allzu ferner Zukunft auch in Wuppertal vor allem das Straßenbild in Wohngebieten prägen. Darüber wurden jetzt die Mitglieder des Verkehrsausschusses informiert.

Wenn sich die StVO wie erwartet verändert, gibt es für Gehwegparken wie hier an der Ottostraße keine Chance mehr.

Foto: Wuppertaler Rundschau

Jürgen Gerlach, Professor für Straßenverkehrsplanung an der Bergischen Universität, stellte dem Gremium die aktuellsten Ergebnisse der deutschlandweiten Verkehrsministerkonferenz vor. Ergebnisse, die in Kürze – sprich: etwa Mitte kommenden Jahres – Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden sollen.

Sprengstoff in Gebieten wie Nordstadt, Ostersbaum, Rott, aber genau genommen in allen eng bebauten Bereichen der Stadt, bietet etwa folgender Beschluss: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn wenn eine Gehwegbreite von mindestens 1,80 Metern bleibt.“

Kleine (und kurze) Ausnahmen soll es geben – mit mindestens 1,50 Meter Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Umsetzung dieser Vorschrift wird bei neuen Straßen sofort Pflicht, für den Bestand gilt eine Frist von etwa zwei Jahren, während derer die Stadt dann verpflichtet sein wird, alle ihre Straßen in Sachen Gehwegparken unter die Lupe zu nehmen. Professor Gerlachs Fazit: „Hier muss in Wuppertal fast alles auf den Prüfstein. Das Thema Parken wird ganz neu geordnet werden müssen.“

Außerdem werden sich die Vorschriften zum Parken an Kreuzungen ändern: Auf Straßen, wo 50 km/h gilt, müssen in Zukunft 20 Meter, auf Straßen mit unter 50 km/h zehn Meter vor und hinter der Kreuzung freigehalten werden. Kommentar von Lorenz Hoffmann-Gaubig (ADFC): „In vielen kleinen Straßen der Stadt werden 20 Prozent der Parkplätze wegfallen.“

Uni-Professor Jürgen Gerlach machte deutlich, dass die Zukunft in Quartiers-Parkhäusern und dem Außerhalb-Parken liegen müsse. Als zumutbar gelten nach Auffassung der Verkehrsministerkonferenz 400 Meter Fußweg zu einem Parkplatz sowie 1.000 Meter zu einem Parkhaus.

Rainer Widmann (Grüne) mahnte in diesem Zusammenhang den sozialen Ausgleich an. Denn Quartiers-Parkhäuser & Co. sind natürlich nicht kostenlos.