Wuppertaler Arbeitsmarkt Minijobs: DGB will Reformen statt Ausweitung
Wuppertal · Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) ist die Zahl der Minijobberinnen und -jobber in Wuppertal ist von März 2020 bis März 2021 von 31.897 auf 30.095 zurückgegangen. Das entspricht einem Minus von 5,6 Prozent. Im Gastgewerbe waren es 16,8 Prozent. Der DGB bezieht sich auf Zahlen der Agentur für Arbeit.
Mit Blick auf den aktuellen Mangel an Arbeitskräften in Wuppertal, speziell im Gastgewerbe, fordert der Wuppertaler DGB-Vorsitzende Guido Grüning von der kommenden Bundesregierung „echte Reformen“ in der Arbeitsmarktpolitik.
„Wir brauchen dringend Veränderungen bei den Minijobs. Eine höhere Verdienstgrenze, wie es im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP steht, darf nicht zu einer Ausweitung dieser Arbeitsform führen. Im Gegenteil: Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Arbeit mit sicherer Perspektive überführt werden“, so Grüning.
Denn genau die biete ein Minijob nicht: „Das haben wir in der Corona-Zeit erlebt, in der viele Minijobbende ihre Arbeit verloren haben. Dazu kommt die drohende Altersarmut für alle geringfügig Beschäftigten, weil keine Beiträge in die Sozialkassen gezahlt werden. Ein wirtschaftlicher Aufschwung darf nicht auf solchen Arbeitsverhältnissen aufgebaut werden.“
Die Annahme, dass Minijobs Brücken in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bauen könnten, habe sich nicht bestätigt. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) habe festgestellt, dass in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängt würden. In der Summe würden alleine in Wuppertal bis zu 2.500 Stellen durch Minijobs ersetzt. Insgesamt entfallen laut Gewerkschaft auf kleine Betriebe 15 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen, aber 36 Prozent aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.
Der DGB ist der Meinung, dass es etliche Nachteile für die Minijobbende gebe: „Sie stecken im Niedriglohnsegment fest, arbeiten häufig unterhalb ihres Qualifikationsniveaus und sind nur dann rentenversichert, wenn sie freiwillig zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen.“