Die für europäische Verhältnisse ungewöhnliche Delikatesse entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Kontrolle. Die Frachtsendung enthielt außerdem noch Haarteile, Gewürze und verschiedene Textilien.
Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre daher nur mit einer so genannten CITES-Bescheinigung möglich, die der „Besteller“ nicht vorlegen konnte.
Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde entsorgt.