Statistik Ende 2022 89 angemeldete Prostituierte in Wuppertal

Wuppertal · In Wuppertal waren Ende 2022 insgesamt 89 Personen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) angemeldet. Das waren nach Angaben von Information und Technik (IT) Nordrhein-Westfalen, das als Statistisches Landesamt fungiert, 16 mehr als ein Jahr zuvor.

Bild vom „Hurenkongress“ 2019.

Foto: BesD e.V.

Die größte Gruppe stellten demnach die 21- bis 45-Jährigen mit 71 Personen. 27 der 89 in Wuppertal tätigen Prostituierten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. In Remscheid gehen 17, in Solingen 13 Menschen offiziell dem Gewerbe nach, im Kreis Mettmann 883, in Köln 917. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind es dagegen nur acht.

In Nordrhein-Westfalen gab es Ende 2022 insgesamt 7.419 Prostituierte und damit 859 mehr als ein Jahr zuvor. Allerdings liege die Zahl „um mehr als ein Fünftel (minus 21,7 Prozent) niedriger als vor Beginn der Corona-Pandemie zum Jahrsende 2019 (damals: 9 472)“, teilt IT NRW mit.

Mit 39,7 Prozent hatten die in Nordrhein-Westfalen gemeldeten Prostituierten Ende 2022 am häufigsten die rumänische Staatsangehörigkeit: „19,4 Prozent waren Deutsche. Am dritthäufigsten hatten Prostituierte die bulgarische Staatsangehörigkeit (12,1 Prozent); es folgten polnische (4,8 Prozent) und spanische (4,5 Prozent) Staatsangehörige. Knapp vier Fünftel (78,4 Prozent) der angemeldeten Prostituierten waren zwischen 21 und 45 Jahren alt. 17,5 Prozent waren 45 Jahre alt oder älter und weitere 4,1 Prozent waren 18 bis 20 Jahre alt.“

Laut Landesamt basieren die Ergebnisse der Statistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) „auf den Angaben der für die Anmeldungen zuständigen Behörden“. Für die Prostituierten besteht seit dem 1. Juli 2017 eine Anmeldepflicht. „Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch soll die Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Prostituierte erhält über die Anmeldung eine Bescheinigung. Diese muss sie immer mit sich führen und einem Vermieter, Betreiber oder Escort-Agentur vorlegen“, heißt es unter www.prostituiertenschutzgesetz.info.

Die Bescheinigung gilt für jeweils zwei Jahre. Es besteht die Möglichkeit, „sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen. In dieser Bescheinigung wird nicht der richtige Vor- und Nachname, sondern ein Alias (Arbeitsname/Pseudonym) aufgeführt.“

Allerdings geht die Behörde auch für Wuppertal von einer hohen Dunkelziffer nicht angemeldeter Frauen aus. Hierzu lägen keine Angaben vor, heißt es.

(jak)