Allgemeine Geschäftsbedingungen (DER Touristik Frankfurt GmbH & Co.KG, Frankfurt)
REISEBEDINGUNGEN DERTOUR GRUPPENREISEN WELTWEIT · PREISTEIL 38
1. Anmeldung und Bestätigung Sie können unsere Angebote in jedem DER-, DERPART- Reisebüro, in jeder ADAC-Geschäftsstelleund in jeder DERTOUR Agentur buchen. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Anzahlung erklären. Wir weisen darauf hin, dass bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe,Telefonanrufe,Teledienstleistungen, Telefaxe, E-Mails, SMS), kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht, sondern die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt
für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise
dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651 k Abs. 3
BGB erfolgen. Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises
an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie
bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Bei Bezahlung
per Kreditkarte erfolgt die Belastung
Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen
Terminen. Für Kreditkartenzahlungen — außer
bei Nur-Flug-Buchungen — erheben wir ein
Entgelt in Höhe von 1% des Reisepreises,
höchstens aber EUR 30. Die Reiseunterlagen
erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer
Buchungsstelle. Aus den Programm- oder
Kataloghinweisen können sich für einzelne
Leistungen (z. B. für einige Flugsondertarife)
frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung
der kompletten Buchung werden anfallende
Gebühren sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung
und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
so sind wir berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 4.1, 16 zu belasten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs,
Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen. Im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich
vom Vertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Änderung
der Reiseleistung oder die Absage der Reise
uns gegenüber geltend machen.
3.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so
können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können
wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für uns verteuert
hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
4.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns
gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen
angegebenen Anschrift zu erklären.
Falls die Reise über einen Reisevermittler
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
können wir eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis
verlangen. Unser Ersatzanspruch ist
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 16 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale. Wir behalten uns vor, in
Abweichung von den unter Ziffer 16 aufgeführten
Pauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit
wir nachweisen können, dass uns wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer
etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und
zu belegen.
4.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
4.3 Ersatzteilnehmer
Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB
einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch
die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die
Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises.Wir werden
uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt. Die Erstattung der von uns lediglich
vermittelten Original-Gutscheine (z.B.
Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern
4.1 und 16. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale"
geregelt.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
nur dann vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn in der Reiseausschreibung
sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen und diese Zahl sowie
der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung
zugegangen sein muss, angegeben
wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich
zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie
davon unterrichten.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in einem solchen
Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch
auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der
uns von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf
die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt
lautet:
"§ 651 j BGB"
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag
allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,
so finden die Vorschriften des § 651e
Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
(Beschränkung der Haftung)
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
worden ist, oder
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher
ReiseVerband e.V.) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei
der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben
Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
REISEBEDINGUNGEN 39
b. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen bzw. dem
Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung
unberührt.
9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 Haftungsausschluss für
Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie erkennbar nicht Bestandteil
unserer Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a. für Leistungen, welche die Beförderung
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der
Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,
b. wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen
Schaden die Verletzung von
Hinweis- oder Organisationspflichten
durch uns ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es — unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht — Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind
insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt
nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar
ist.Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen).
Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist
beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen
keinen Hinweis auf einen örtlichen
Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt
mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
069 9588-00 bzw. unter der aus Ihren
Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag — Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
069 9588-5990 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax 069 9588-1010
Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/
Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten und die oben
genannte Durchwahl an.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung des
Vertrages
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 615 c BGB bezeichneten
Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für
uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, müssen Sie uns zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes, für uns
erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
wird.
10.3 Gepäckverlust und
Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn
Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht
innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen
sein sollten.
11. Ausschluss von Ansprüchen
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise nach den §§
651c bis f BGB müssen Sie innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise uns gegenüber unter
der unten angegebenen Anschrift geltend
machen oder unter
kundenservice.fra@dertouristik.com
11.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem
Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,
so tritt an die Stelle eines solchen
Tages der nächste Werktag.
11.3 Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden sind.
11.4 Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldung
von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen
beim Gepäck im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 10.3,
wenn Gewährleistungsrechte aus den §§
651 c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB
geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen
21 Tagen nach Aushändigung geltend zu
machen.
12. Verjährung,
Alternative Streitbeilegung
12.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis
f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen.
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und
12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einem Sonnabend,
so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.
12.4 Schweben zwischen Ihnen und uns
Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
12.5 Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
ist nicht beabsichtigt. Plattform der
EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr
13. Informationspflichten über die
Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens sind
wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht bei
der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so sind wir verpflichtet,
Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich
den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald uns bekannt ist, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird,
werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen.
Wechselt die zunächst genannte ausführende
Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich
über den Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot
("Black List") ist u. a. auf folgender
Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/
safety/air-ban/index_de.htm
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
14.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige
eines Staates der Europäischen Union, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in Ihrer Person
und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften sind
ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt
nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert haben.
14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, wir
haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
15. Reiseschutz (Reiserücktritts-
Versicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-
Versicherung (Stornokosten-Versicherung
und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten.
Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer
Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten.
Bei Reiseabbruch können zusätzliche
Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss
des speziellen DERTOUR-Rundum-
Sorglos-Schutzes der Europäische Reiseversicherung
AG, Rosenheimer Straße 116,
81669 München. Er beinhaltet neben der
Reiserücktritts-Versicherung einen umfassenden
Reiseschutz mit Notruf-Service rund
um die Uhr.
16. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 4.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von
der gewählten Leistung abhängig. Weitere
Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale
können Sie daher unseren Bedingungen
beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten
Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben in den Buchungsbedingungen
der einzelnen Angebote! Bitte
beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere
Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so sind die
Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln
und anschließend zu addieren. Die Stornogebühren
der einzelnen Katalogprogramme
listen wir nachfolgend einzeln auf:
Bis 42.Tag vor Reisebeginn 20%;
41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 30%;
21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 40%;
14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 60%;
6. bis 3.Tag vor Reisebeginn 75%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Bei Reiseprogrammen, die eine Kreuzfahrt
enthalten, gelten abweichende Bedingungen:
Bis 42.Tag vor Reisebeginn 20%;
41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 30%;
21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 50%;
14. bis 2.Tag vor Reisebeginn 80%;
ab 1.Tag vor Einschiffungsdatum 90% des
Reisepreises.
(Stand: Juni 2016)
Veranstalter
DER Touristik Frankfurt GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 069 9588-00
Fax 069 9588-1010
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin
DER Touristik Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
UST.-IDNR.: DE 192 698 716
Geschäftsführer:
René Herzog (Sprecher)
Matthias Rotter
Klaus Franke