Bis zum 30. September Ab Freitag: Gehölzschnitt nicht mehr erlaubt

Wuppertal · In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, Hecken, Gebüsch oder andere Gehölze abzuschneiden, stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Das diene insbesondere dem Schutz brütender Vögel und deren Lebensraum, so die Wuppertaler Stadtverwaltung.

Das ist ab dem 1. März nur mit Genehmigung erlaubt.

Foto: Christoph Petersen

„In den letzten Jahren hat das Ressort Umweltschutz festgestellt, dass im Februar oft der Wunsch besteht, den Zeitraum für das Fällen und Schneiden von Bäumen zu verlängern. Gesetzlich ist jedoch keine allgemeine Aufhebung der Sperrzeiten vorgesehen“, heißt es aus dem Rathaus. „Aufgrund der Witterungsbedingungen zwischen dem 1. Oktober des letzten Jahres und dem 1. März dieses Jahres stand ausreichend Zeit für die notwendigen Schnittarbeiten zur Verfügung.“

Arbeiten an Naturdenkmalen, Bäumen in denkmalgeschützten Gebieten, festgesetzten Bäumen sowie an Gehölzen in besonders geschützten Teilen der Natur und Landschaft dürfen ganzjährig nur mit einer behördlichen Genehmigung durchgeführt werden.

Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 Euro beträgt.