Teilhabechancengesetz 336 Langzeitarbeitslose nun auf dem ersten Arbeitsmarkt
Wuppertal · Das Teilhabechancengesetz, das im Januar 2019 in Kraft getreten ist, ist nach Ansicht des Jobcenters und der Stadt ein Erfolg. Ein erster Rückblick mache deutlich, dass alle Beteiligten von den damit verbundenen Möglichkeiten profitierten.
Das Jobcenter hatte sich das Ziel gesetzt, für 300 Langzeitleistungsbezieher in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Zum Jahreswechsel 2019/20 waren es 310 Wuppertalerinnen und Wuppertaler, aktuell sind es demnach 336. Mit der Kampagne „fair eingestellt“ sei nicht nur über die Reichweite des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit in Wuppertal informiert worden, sondern habe viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber veranlasst, zusätzliche Stellen zu schaffen und anzubieten.
Das Teilhabechancengesetz sieht nicht nur eine fünfjährige finanzielle Förderung vor: Je länger die Arbeitslosigkeit andauerte, desto größer sind häufig die mit einem Neustart verbundenen Herausforderungen. Deshalb werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Programms von Coaches des Jobcenters begleitet, die das Beschäftigungsverhältnis stabilisieren sollen. „Dieser Ansatz hat sich bewährt. Nur acht Prozent der geschlossenen Arbeitsverträge mussten wieder aufgelöst werden, das ist verglichen mit früheren Programmen ein hervorragender Wert“, so Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters. Wuppertal profitiere direkt von vielen der so geschaffenen Stellen, erklärt Oberbürgermeister Andreas Mucke: „Auf 130 dieser 300 Stellen arbeiten Wuppertaler in sozialversicherungspflichtigen Stellen und haben Aufgaben übernommen, deren Erledigung zur Lebensqualität aller Bürger beitragen. Sie halten die Nordbahntrasse in Schuss, kümmern sich als Schulgesundheitsassistentinnen um Schüler, pflegen die Hardt oder das Wupperufer, arbeiten in Stadtteiltreffs oder unterstützen ältere Mitbürgern beim Einkauf.“
Die Schaffung der Stellen war nur möglich, weil Wuppertal sich entschieden hatte, diese Stellen zusätzlich zu fördern und die Differenz zwischen der ab dem dritten Jahr sinkenden Förderung zu übernehmen und eingesparte Kosten der Unterkunft wieder direkt in den sozialen Arbeitsmarkt zu investieren.
Bei den neuen Beschäftigungsverhältnissen will es das Jobcenter nicht bewenden lassen. „Der Verwaltungsrat des Jobcenters hat im Haushaltsplan beschlossen, dass 2020 mindestens 220 weitere Arbeitsplätze im Rahmen des Teilhabechancengesetzes geschaffen werden. Damit würde Wuppertal seine Vorreiterrolle im Bereich sozialer Arbeitsmarkt weiter bestätigen“, so Dr. Stefan Kühn, der als Sozialdezernent dem Verwaltungsrat vorsitzt.