Grob fahrlässig gehandelt?

Betr.: WSV

Sehr geehrter Herr Stücker,

dass die Unschuldsvermutung für Sie in Sachen WSV gilt, ist mir bekannt. Sollten Sie in Ihrer Zeit als Vorstand jedoch grob fahrlässig gehandelt haben, hoffe ich sehr, dass Sie zur Verantwortung gezogen werden. Einer Ihrer Vorgänger, Herr Runge, zeigt Charakter!

Hans Kessen