Corona-Pandemie Liste der Impfberechtigten wird aktualisiert
Wuppertal · Der Wuppertaler Krisenstab begrüßt die Ankündigung des Landes Nordrhein-Westfalen, den Impfstoff der Firma „AstraZeneca“ nun auch für die Prioritätsstufe 2 zu ermöglichen.
„Damit kommt das Land der Erwartung der Kommunen nach: Denn es darf nicht sein, dass Impfdosen nicht verwendet werden dürfen, weil das Land noch keine Freigabe erteilt hat. Aber für die Umsetzung ist wichtig. Das Land NRW regelt genau, welche Berufsgruppen einen Impftermin machen können und welche nicht“, so Dr. Johannes Slawig, der Leiter des Krisenstabs.
Man habe „großes Verständnis“ dafür, dass viele Menschen gerade versuchen, möglichst schnell einen Impftermin zu bekommen. Die 70-Jährigen und älteren Wuppertalerinnen und Wuppertaler erhalten jetzt aber noch keine Impfung, weil der Stoff von „AstraZeneca“ dafür nicht zugelassen ist. Für die Menschen mit Vorerkrankungen, die ebenfalls in der Prioritätsstufe 2 aufgeführt sind, ist eine besondere Regelung seitens des Landes geplant, die aber noch nicht festgelegt ist.
Die Stadt veröffentlicht die jeweils gültigen Impfberechtigungen. „Wer nicht auf dieser Liste steht, darf derzeit auch keinen Impftermin bekommen. Daher macht es auch keinen Sinn nachzufragen, wann man denn an der Reihe ist, weil diese Entscheidung alleine das Land NRW fällt“, teilt das Rathaus mit. Wegen der großen Nachfrage bittet die Stadt darum, von solchen Anrufen im Service-Center abzusehen. Besser sei es, immer wieder einen Blick auf die Liste zu werfen. Sobald neue Berufsgruppen zugelassen sind, werden sie in die Liste aufgenommen.“