Damit gilt die Maskenpflicht weiterhin in den Citys von Barmen und Elberfeld in den gekennzeichneten Bereichen sowie auf dem Wall und am Neumarkt. Private Zusammenkünfte innerhalb einer Wohnung dürfen mit einem weiteren Hausstand, dann jedoch mit maximal fünf Teilnehmenden, stattfinden. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht hinzugezählt. Standesamtliche Trauungen sind mit bis zu fünf Personen zulässig. Bei Beerdigungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von bis zu 25 Personen. Eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht gilt hierbei nicht.
„Es wird weiterhin dringend empfohlen, im gesamten öffentlichen Raum grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, so die Stadt.