Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und nun wieder zurück in Deutschland sind, sind dazu verpflichtet, sich selbstständig in Quarantäne zu begeben und sich auf das Coronavirus testen zu lassen.
Vorgeschrieben ist eine molekularbiologische Testung (PCR-Test), die innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise nach Deutschland kostenlos ist.
Außerdem sind die Ein- und Rückreisenden verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet und eventuelle Symptome hinzuweisen. Auch das Ergebnis des vorgeschriebenen Coronatests muss dem Gesundheitsamt nach Erhalt unaufgefordert vorgelegt werden.
Um dieser Meldepflicht nachzukommen, kann das neue Online-Formular des Gesundheitsamtes genutzt werden.