Hochschul-Sozialwerk Uni Wuppertal Corona-Überbrückungshilfe verlängert
Bis zum 30. September 2020 können Studierende in pandemiebedingter finanzieller Notlage noch einen Online-Antrag auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung stellen. Darauf macht das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal aufmerksam.
Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von bis zu 500 Euro im Monat war zunächst befristet bis Ende August.
„Nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung in Absprache mit den Studentenwerken entschieden hat, die Überbrückungshilfe um einen Monat - bis September 2020 - zu verlängern, ist nun technisch und organisatorisch alles bereit dafür“, erklärt Fritz Berger, der Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks.
Seit Juni sind über das Online-Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de 2.445 Anträge beim Hochschul-Sozialwerk Wuppertal eingegangen; 2.340 davon sind bereits bearbeitet. 70 Prozent dieser Anträge wurde entsprochen, 25 Prozent mussten abgelehnt werden.
5 Prozent der Anträge befinden sich noch in Bearbeitung bzw. es laufen noch Nachfragen. Durchschnittlich erhielten ein/eine Wuppertaler Antragsteller/in bisher 433 € pro Monat.
Aufgrund der bundesweiten Verlängerung der Überbrückungshilfe kann das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal weitere 140.000 Euro an Studierende vergeben, die pandemiebedingt in finanzielle Notlage geraten sind. Insgesamt stehen damit - allein in Wuppertal - 1.040.000 Euro zur Verfügung.
Auf der Website www.studentenwerke.de wird mit zwei Erklärvideos erläutert, was Studierende bei einem Erst- oder bei einem Folge-Antrag für September 2020 technisch beachten sollten.