Arbeitslose können für maximal drei Wochen im Kalenderjahr in Urlaub fahren und dabei weiter ihr Arbeitslosengeld erhalten. Die geplante Reise ist circa eine Woche vorher telefonisch oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal zu beantragen. Ein Anruf unter 0202/2828-111 oder der kostenlosen Servicenummer 0800/4-5555-00 genügt. Auch der eService der Agentur für Arbeit ermöglicht es, eine Abwesenheit mitzuteilen. Unter www.arbeitsagentur.de befindet sich das entsprechende Antragsformular, das per E-Mail an die Arbeitsagentur geschickt werden kann.
Die Agentur für Arbeit kann auch Abwesenheiten von bis zu sechs Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Das Arbeitslosengeld kann dann jedoch nur in den ersten drei Wochen gezahlt werden. Arbeitslose, die eine mehr als sechswöchige Reise planen, haben für die gesamte Zeit der Reise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch für Arbeitslose, die ohne vorherige Absprache verreisen. In diesen Fällen besteht für die Dauer der Abwesenheit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, so dass bereits ausgezahlte Leistungen zurückgefordert werden und damit auch der Krankenversicherungsschutz unterbrochen wird.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Urlaubsreisen. Jede Ortsabwesenheit – unabhängig vom Grund – muss der Arbeitsagentur vorher angezeigt werden. Allen Arbeitslosen mit Reiseplänen rät die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal, rechtzeitig vor Antritt des Urlaubs mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft Kontakt aufzunehmen.