Troxler-Haus in Langerfeld 92.900 Euro für barrierefreie Begegnungsräume

Wuppertal · Im Zentrum von Wuppertal-Langerfeld wird an der Spitzenstraße momentan ein Wohngebäude des Troxler-Hauses mit 24 Appartements für Menschen mit Behinderung bezogen. Darin enthalten sind auch vier frei vermietbare Wohnungen. Die „SozialstiftungNRW“ fördert die Ausstattung der Gemeinschaftsräume nun mit 92.900 Euro – zusätzlich zur bereits erfolgten Finanzierung der Gartengestaltung. Insgesamt sind es 175.000 Euro.

Von li.: Andreas Bialas (MdL und Langerfelder Bezirksbürgermeister), Laura Weinhold (Bewohnerin), Inga Wirtz (Pflegedienstleitung), Josef Neumann (MdL und stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender der SozialstiftungNRW), Cornelia Weskamp (Geschäftsführerin Troxler-Haus) und Giulia Baran (Praktikantin von Josef Neumann).

Foto: Tanja Heil

„Hier entstehen Treffpunkte zur gemeinsamen Freizeitgestaltung und die technische Ausstattung bietet mehr Selbstbestimmung, Sicherheit und Schutz der Privatsphäre. Das Wohnhaus an der Spitzenstraße trägt dazu bei, dass hier in Wuppertal Menschen mit Behinderung weitestgehend selbständig leben und wohnen können“, lobte Josef Neumann, stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender der „SozialstiftungNRW“ und SPD-Landtagsabgeordneter, bei der Übergabe des Förderbescheids.

„Schön, dass wir diese Einrichtung zentral in unserem Stadtbezirk haben, und dass sie durch die Förderung der SozialstiftungNRW auch attraktive Bedingungen bietet“, sagte Langerfelds Bezirksbürgermeister Andreas Bialas (ebenfalls SPD-Landtagabgeordneter).

Mit dem Geld sollen ein schöner Essbereich sowie Balkon- und Terrassenmöbel beschafft werden. Die Gemeinschaftsräume bieten Fläche für gemeinsames Spielen, Lesen, Fernsehen, Reden – für Begegnung und Austausch. Wichtig ist dabei die durch die Förderung ermöglichte technische Ausstattung wie eine Rufanlage für Notfälle oder elektronische Türantriebe.

Cornelia Weskamp (Geschäftsführerin des Troxler-Hauses Wuppertal): „Wir sind dankbar für die Förderung der SozialstiftungNRW. Die Förderung ermöglicht es uns, die Lücke zu schließen, die seit der Reform des Bundesteilhabegesetzes in der Finanzierung für Menschen mit Unterstützungsbedarf klafft. Die Reform hat zur Folge, dass Menschen mit Behinderung nicht nur selbstbestimmt leben können, sondern auch selbst verantwortlich für die Finanzierung sind, ohne dass ihnen der Gesetzgeber die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung stellt. Mit den Stiftungsmitteln können wir die Ausstattung in dem neuen Wohnhaus Spitzenstraße ansprechend und technisch barrierefrei ausstatten.“