In fünf Betrieben wurden insgesamt 17 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Außerdem konnte kein Betrieb eine ordnungsgemäße Kassenführung vorweisen. „Teilweise waren vorhandene elektronische Registrierkassen defekt oder dienten als offene Ladenkassen. Vier der fünf Betriebe hatten hygienische Mängel“, so die Bilanz.
Ein Betrieb musste wegen akuter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen geschlossen werden.