LVR-Auszeichnung Ingrid Colsmann erhält den „Rheinlandtaler“
Wuppertal · Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zeichnet die Wuppertalerin Iris Colsman und Brigitte Müller aus Remscheid für ihr ehrenamtliches Engagement mit dem „Rheinlandtaler“ in der Kategorie Gesellschaft aus. Die Verleihung findet am Montag (24. Oktober 2022) im Rheinlandsaal des Landeshauses in Köln statt.
Colsman und Müller setzen sich in Wuppertal und Remscheid seit vielen Jahren dafür ein, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können. Bereits zu einer Zeit, in der die meisten Menschen mit dem Begriff Inklusion kaum etwas anfangen konnten, begannen sie, unterschiedliche Projekte rund um Selbstbestimmung und Inklusion ins Leben zu rufen, darunter den „Färberei e.V.“, den Colsman seit 2013 leitet, und die so genannte Freitagsgruppe in Remscheid, die Müller vor mittlerweile 37 Jahren ins Leben gerufen hat. Aus diesen Projekten wurden im Laufe der Zeit feste Institutionen in Wuppertal und Remscheid, indem sie Menschen mit Behinderung eine zuverlässige Anlaufstelle bieten.
Zunächst gibt es eine Begrüßung von Ursula Mahler (stellvertretende Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland), die im Anschluss auch die Laudatio halten wird. Danach beglückwünschen Prof. Dr. Uwe Schneidewind (Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal) und Burkhard Mast-Weisz (Oberbürgermeister der Stadt Remscheid) die Preisträgerinnen mit Grußworten. Zum Abschluss sprechen Müller und Colsman noch Dankesworte.
Der LVR macht unter dem Slogan „LVR. Rheinland. Ausgezeichnet.“ herausragende Verdienste im Hinblick auf gesellschaftliches und kulturelles Engagement sowie besondere kulturwissenschaftliche oder künstlerische Leistungen sichtbar, indem er verschiedene Auszeichnungen und Preise verleiht. Den „Rheinlandtaler“ können Personen, Organisationen oder Unternehmen erhalten, die sich in besonderer Weise im Rheinland engagieren und dabei die Werte und Leitgedanken des LVR leben.
Zur Kategorie „Gesellschaft“ gehören unter anderem die Themengebiete Soziales, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Bildung und Erziehung. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet der Ausschuss für Inklusion der Landschaftsversammlung Rheinland.