Unterwegs mit dem Bus Ohne Münzen gibt's kein Ticket
Wuppertal · Montagmorgen an einer Bushaltestelle in einem Wuppertaler Außenbezirk: Der Bus kommt und viele Fahrgäste steigen ein. Die meisten haben Abo-Tickets, aber eine Kundin möchte ein Vierer-Ticket kaufen.
10,20 Euro kostet das in der Preisstufe A.
Die Dame reicht dem Busfahrer einen 20-Euro-Schein und erfährt, dass dieser ein Problem hat, darauf zu wechseln. "Haben Sie 20 Cent? Sonst müssen Sie schwarzfahren", erklärt er der irritierten Kundin. Als diese ihm ihr leeres Kleingeldfach präsentiert, gibt der Fahrer schließlich doch Wechselgeld und Ticket heraus und mäßig freundlich den Hinweis: "Da haben Sie aber Glück. Ich bin nicht verpflichtet, einen 20-Euro-Schein zu wechseln."
Kann das denn sein, dass Fahrer der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) Banknoten jenseits der 10 Euro nicht wechseln müssen? Dass Kunden den Fahrpreis also passend mitzubringen haben, um den Bus nicht verlassen oder schwarzfahren zu müssen?
Die Rundschau hat nachgehakt. "Das ist korrekt", sagt Holger Stephan von der WSW-Konzernkommunikation. "Die Verkehrsunternehmen des VRR versuchen, die Kassenbestände der Fahrer wegen des Überfallrisikos so klein wie möglich zu halten. Wenn der Fahrer nicht wechseln kann, muss der Fahrgast aussteigen."
Holger Stephan verweist auch darauf, dass es zahlreiche andere Möglichkeiten gebe, Tickets zu erwerben: Automaten, online oder in Verkaufsstellen. Das wird Spontan-Buskunden, die irgendwo im Nirgendwo einsteigen wollen, nicht weiterhelfen. Sie können dann nur hoffen, dass ein anderer Fahrgast den Schein wechseln kann.
Wer nur selten Bus fährt, tut offenbar gut daran, sich die Beförderungsbedingungen des VRR zu den Zahlungsmitteln vor Fahrtantritt durchzulesen. Denn da heißt es: "Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10,00 Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine oder Münzen anzunehmen. (…) Wenn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht annehmen kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann — unter Vorlage der Quittung — bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen." In Wuppertal wurde diese Möglichkeit — Quittung statt Wechselgeld — laut WSW in diesem Jahr bisher 282 Mal (Gesamtwert 8337,20 Euro) genutzt.
Wie viele Personen beim Schwarzfahren erwischt wurden, weil der Fahrer ihren Geldschein nicht wechseln konnte, wird bei den WSW statistisch nicht gesondert erfasst.