Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts IHK: Kein Freibrief für Diesel-Fahrverbote
Wuppertal · "Generelle und sofortige Fahrverbote im Bergischen Städtedreieck, die Unternehmen besonders schwer belastet hätten, sind nicht zu erwarten. Fahrverbote dürfen laut dieser Entscheidung nur das letzte Mittel für saubere Luft sein.
Zudem betonten die Richter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, "kommentiert Michael Wenge, Hauptgeschäftsführer der Bergischen IHK, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Thomas Wängler, Verkehrsexperte der IHK: "Selbst wenn in einzelnen Kommunen Fahrverbote unumgänglich würden, gesteht das heutige Urteil insbesondere dem Wirtschaftsverkehr ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen zu."
"Da gewerblich zugelassene Pkws zu zwei Dritteln und Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben werden, wären Unternehmen besonders stark von Diesel-Fahrverboten betroffen", so Wenge und Wängler. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen im Bergischen Städtedreieck seien kurzfristige Flottenerneuerungen wirtschaftlich nur schwer verkraftbar. Auch Berufspendler seien auf die Erreichbarkeit ihres Arbeitsorts angewiesen.
Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch adaptive Verkehrssteuerungen, ein optimiertes Baustellenmanagement sowie ein breiteres Angebot im Bereich sauberer Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge seien bessere Maßnahmen, um erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentrationen in den Innenstädten zu senken.
Im Vergleich zu Fahrverboten, die den Schadstoffausstoß nur räumlich verlagern, besäßen die meisten dieser Lösungen den Vorteil, dass sie die Emissionen in den Städten nachhaltig verringern und die Mobilität insgesamt verbessern. "Wir werden uns als Bergische IHK — in Absprache mit den betroffenen Städten Wuppertal und Solingen — verstärkt um solche Lösungen bemühen", betont Wängler.