Architekten-Wettbewerb Ideen für den Von-der-Heydt-Platz

Wuppertal · Noch bis Ende Juni haben 20 Landschaftsarchitekten Zeit, die beste Idee für eine Neugestaltung des Elberfelder Von-der-Heydt-Platzes abzuliefern. Der Wettbewerb, den die Stadt ins Leben gerufen hat, umfasst auch die nahe gelegene Fußgängerzone in der Herzogstraße.

Bislang eher trist: der Von-der-Heydt-Platz.

Foto: Rohde

"Unser Ziel ist es, den Von-der-Heydt-Platz so zu gestalten, dass sich Bürger dort künftig gern aufhalten", so Nalan Cicek, Mitarbeiterin im Ressort Stadtentwicklung und Städtebau. Dies soll unter anderem durch eine innovative Spielfläche gelingen: "Wir möchten, dass sich die teilnehmenden Landschaftsarchitekten etwas einfallen lassen, das allen Generationen gerecht wird."

Der Von-der-Heydt-Platz soll sich künftig modern, familienfreundlich und einladend präsentieren. Die rund 3.100 Quadratmeter große Fläche soll jedoch weiterhin für Veranstaltungen nutzbar sein und sich harmonisch an die Fußgängerzone in der Herzogstraße anfügen.

Die Vorgaben, sind im Rahmen der "Qualitätsoffensive Innenstadt" gemeinsam mit Bürgern entwickelt worden. Frank Meyer, Dezernent für Stadtentwicklung: "Solch eine Aufwertung der zentralen Straßen und Plätze schien noch vor wenigen Jahren unerreichbar. Deshalb ist es toll zu sehen, wie die Neugestaltung der City jetzt immer mehr Fahrt aufnimmt."

Welche Idee das Rennen macht, entscheidet voraussichtlich im Juli eine Jury, die sich aus Vertretern des Gestaltungsbeirats, der Politik und Verwaltung sowie aus externen Experten zusammensetzt. Der Gewinner kann sich nicht nur über eine Prämie von 13.000 Euro, sondern auch darüber freuen, das Projekt in Elberfeld umzusetzen. Auch die Plätze zwei und drei werden mit jeweils 7.000 beziehungsweise 5.000 Euro honoriert.

Starten können die Bauarbeiten, sobald eine Fördermittel-Zusage des Landes vorliegt, erklärt Cicek. Das allerdings dauere wohl noch etwas: Die Stadt reiche die Förderanträge im Herbst ein — zusammen mit dem Gewinner-Entwurf. In der Regel brauche es dann ein Jahr, bis das zuständige NRW-Städtebauministerium darüber entschieden habe.