Bei der AWO können Hochwassergeschädigte Spendenmittel der Aktion „Deutschland Hilft“ in Verbindung durch die AWO International beantragen, um den entstandenen Eigenanteil zu kompensieren. Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass
1. ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt wurde und
2. der Wohnraum zerstört wurde und/oder
3. die wirtschaftliche Situation die Unterstützung aus Spendenmitteln zulässt. In dem Fall dürfen die Bezüge nicht höher als der doppelte Regelsatz ausfallen oder die antragsstellende Person bezieht Sozialleistungen.
Ausgeschlossen ist daher die Erstattung von Schäden in Bereichen betrieblicher oder freiberuflicher Nutzungen oder an vermieteten oder verpachteten Räumen, gleich ob diese gewerblichen Zwecken oder Wohnzwecken dienen. Zuwendungen erfolgen also ausschließlich an natürliche Personen infolge von Schäden für selbst genutzte Wohnräume, gegebenenfalls Hausrat.
Sofern sich Geschädigte unsicher sind, ob sie die Kriterien erfüllen oder Fragen zum Prozedere haben, bittet die AWO um Kontaktaufnahme per E-Mail an hochwasser@awo-niederrhein.de. Ebenso für den Wunsch, das Antragsformular zu erhalten und zu erfahren, was für die Antragsstellung eingereicht werden muss.