Geflügel im bergischen Städtedreieck Vogelgrippe breitet sich weiter aus

Wuppertal / Remscheid / Solingen · Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) rät auch in Wuppertal allen Vogelhalterinnen und -haltern, besonders wachsam zu sein. In einer Geflügelhaltung in Wipperfürth (Oberbergischer Kreis) ist die Vogelgrippe ausgebrochen.

Geflügelbestände sind zurzeit stark gefährdet (Symbolbild).

Foto: Alexas_Fotos

Deshalb wurde eine Sperrzone eingerichtet, die eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern umfasst. Auch Remscheider Stadtgebiet ist betroffen: Das BVLA hat eine Anschlussüberwachungszone auf Remscheider Gebiet festgelegt. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 2. Februar 2022 mit Darstellung der Karte und den durch Vogelhalter einzuhaltenden Auflagen ist auf der Website des BVLA einzusehen.

Die Vogelgrippe, die sich in ganz Deutschland ausbreitet, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die hochpathogene Form ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Laut Bergischem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt besteht die Gefahr, dass Wildvögel das Virus in die Geflügelhaltungen eintragen. Deshalb sollten Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Seuche konsequent umgesetzt werden.

„Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Deshalb darf Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Das Hausgeflügel darf außerdem nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben“, heißt es.

Da es sich bei der Geflügelpest um ein Influenzavirus handelt, können sich Menschen theoretisch anstecken: „Gründliches Händewaschen und eine anschließende Desinfektion tragen ebenfalls dazu bei, eine Ansteckung und die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.“

Das BVLA: „Halterinnen und Halter von Geflügel sollten sich spätestens jetzt Gedanken über die Unterbringung ihrer Tiere machen, sollte sich das Virus ausbreiten und eine über die heute eingerichtete Anschlussüberwachungszone hinausgehende weitere Aufstallungspflicht im Städtedreieck angeordnet werden müssen. Es sollten dringend Vorkehrungen getroffen werden, damit Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht und so vor dem Kot von Wildvögeln geschützt werden können.“