Remscheid zieht Klage gegen Wuppertal teilweise zurück FOC/DOC-Streit: Mast-Weisz macht den ersten Schritt
Wuppertal / Remscheid · Im "Bergischen Outlet-Streit" zwischen den Städten Wuppertal und Remscheid stehen die Zeichen auf Entspannung. Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz hat die ergänzenden Klagen für den Bereich Döppersberg zurückziehen lassen.
Mast-Wesiz betonte, dies sei ein "Zeichen innerhalb des Bergischen Städtedreiecks für eine auch künftig gute Zusammenarbeit — verbunden mit dem nachhaltigen Wunsch, sämtliche Klagen im Wege eines gegenseitigen Klageverzichts aus der Welt zu schaffen. Ein solcher Verzicht ist Grundvoraussetzung für gemeinsames Agieren innerhalb der Bergischen Region ist Grundvoraussetzung für eine positive Entwicklung unserer gesamten Region. Remscheid ist nach wie vor zu diesem Schritt bereit."
Der Schritt sei "eine für die Stadt Wuppertal sehr wichtige Entscheidung", teilte Mast-Weisz in einem Schreiben an Wuppertals OB Andreas Mucke mit. Darin heißt es: "Im Rahmen der Akteneinsicht erhielt ich Kenntnis von mehreren einzelhandelsrelevanten Baugenehmigungen im Bereich Döppersberg, deren Existenz der Stadt Remscheid vorher leider nicht bekannt war. Um meine Rechtsposition gegen diese genehmigten Einzelhandelsvorhaben zu wahren, habe ich zunächst fristwahrend entsprechende Klagen hierzu eingereicht. Dies ermöglichte mir erstmals eine entsprechende vertiefte Prüfung der Vorhaben. Dieser Schritt der ,Klageerweiterung‘ wäre nicht nötig gewesen, wenn die Stadt Wuppertal im Vorfeld umfänglich über diese Vorhaben informiert und eine umfassende Akteneinsicht ermöglicht hätte."
Um "unter Abwägung meiner weiterhin auch gegen diese Vorhaben bestehenden Bedenken einerseits, und dem nachvollziehbarem Interesse der Stadt Wuppertal andererseits, Rechtssicherheit für das wichtige Stadtentwicklungsprojekt Döppersberg zu erlangen, hat sich die Stadt Remscheid dazu entschieden, sich künftig auf die Bereiche zu konzentrieren, bei denen nach eingehender Prüfung weiterhin eine Beeinträchtigung der subjektiven Rechte der Stadt Remscheid in erheblichem Maße gesehen wird", so das Remscheider Stadtoberhaupt "Dies betrifft u. a. die Einzelhandelsnutzung in der ehemaligen Bundesbahndirektion und den zugrundeliegenden Bebauungsplan. Der diesbezügliche Antrag und das Klageverfahren müssen daher aufrecht erhalten bleiben. Alle übrigen Klagen wurden mit heutigem Schreiben von der Stadt Remscheid zurückgenommen."