Bürgersprechstunden in Wuppertal Infos über „Regendiebe“ und Wasseruhren
Wuppertal · Mit dem neuen Jahr haben sich auch einige Vorgaben und Regelungen für Hausbesitzerinnen und -besitzer in Sachen Regenwasser geändert. Sie waren von der Task-Force „Hochwasserschutz und Klimafolgenanpassung“ erarbeitet worden, die OB Uwe Schneidewind nach dem Unwetter im Juli 2021 eingerichtet hatte.
Inzwischen wurde eine Reihe von Änderungen vom Rat beschlossen und wurden die entsprechenden Satzungen geändert. „Ziel ist es, durch neue Regeln und Ermäßigungen Anreize dafür zu schaffen, dass Wasser sparsam und sinnvoll genutzt und entsorgt wird. Umweltfreundliches Verhalten soll sich auszahlen und so langfristig zum Ressourcen- und zum Klimaschutz beitragen“, erläutert Schneidewind.
Für alle, die Fragen rund um die neuen Regelungen haben, gibt es jetzt zwei Bürgersprechstunden im Rathaus: Am Mittwoch (15. Februar 2023) stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Wasser- und Abwasser-Betrieb der Stadt und anderen beteiligten Ämtern für Rückfragen und Informationen von 16 bis 18 Uhr in Raum A 232 im Rathaus-Altbau zur Verfügung. Am Dienstag (21. Februar) gibt es von 13 bis 15 Uhr eine weitere Bürgersprechstunde, diesmal in Raum A 350 im Altbau des Rathauses.
Bei großem Interesse wird das Format verlängert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von WAW oder den anderen beteiligten Ämtern helfen auch per Telefon oder E-Mail weiter. Die Ansprechpartnerinnen und -partner sind online zu finden unter www.wuppertal.de.
In der Sprechstunde gibt es Infos aus erster Hand darüber, welche Regelungen neu sind, wenn es um Regenwasser-Versickerung und einen Anschluss- und Benutzungszwang geht. Da kann es darum gehen, ob die Dachfläche einer Gartenhütte bei den Gebühren mitberechnet wird oder nicht. Interessierte können erfahren, was „Regendiebe“ sind und wie sich Regenwasser nicht nur zum Gartengießen, sondern auch zum Wäschewaschen nutzen lässt. Wann und warum Wasseruhren nötig sind, gehört ebenso zu den Fragen, die im Gespräch vor Ort geklärt werden können, wie besondere „Befreiungsvorschriften“ in Mischwassergebieten. Hilfreich ist, wenn Interessierte den Flächenerfassungsbogen für ihr Grundstück mitbringen.
Weil aktuell auch die Regenwassergebühren angepasst wurden, lohnt ein Blick auf Dach und Hof: Wer sein Dach begrünt, eine Versickerungsanlage mit Überlauf an das Kanalsystem betreibt oder den Hof mit versickerungsfähigem Pflaster ausstattet, kann bares Geld sparen. Bei grünen Dächern und Versickerungsanlagen mit Überlauf werden nur 60 Prozent für die Regenwassergebühr berechnet, bei Öko-Pflaster sind es 30 Prozent.