Arbeitsamt gibt Daten an Finanzamt weiter

Wuppertal · Wer im Jahr 2015 Arbeitslosen- oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten hat, muss dies bei der Steuererklärung aufführen. Aufgrund des Jahressteuergesetzes ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) verpflichtet, die Daten über die im Jahr 2015 gewährten Leistungen und die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Bürger bis Ende Februar 2016 an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Dr. Bettina Wolf, Chefin der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal.

Foto: Arbeitsagentur

Im Anschluss daran erhalten sie automatisch einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. In diesem Nachweis sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen enthalten. Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal bittet, von Anfragen zu Leistungsnachweisen für das Finanzamt abzusehen, da diese automatisch von der Zentrale der BA verschickt würden.

Dr. Bettina Wolf, Chefin der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal: "Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist auch ein wichtiges Dokument für die Rente und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Zweitschriften können wir nämlich nicht unbegrenzt für die Vergangenheit ausstellen, weil die erforderlichen Kundendaten aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden."