Wuppertaler am Düsseldorfer Flughafen Anzeige nach Korallenfund
Wuppertal / Düsseldorf · Ein 44 Jahre alter Wuppertaler muss sich einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Artenschutzgesetz stellen. Er war am Düsseldorfer Flughafen von Zöllnern gestoppt worden.
In seinem Gepäck befanden sich 64 Korallenbruchstücke und 63 Schneckenhäuser. Er habe sie beim Schnorcheln in Dominikanischen Republik aus dem Meer geholt bzw. in Souvernirshops erworben, sagte der Wuppertaler aus.
Die Zollbeamter wurden stutzig, weil die Mitbringsel den Aufdruck "Hecho en China" (hergestellt in China) trugen. Da nach Angaben der Ermittler an chinesischen Küsten kaum Korallen vorkommen, besteht die Vermutung, dass sie und die Schneckengehäuse nach China transportiert, dort gereinigt und gebleicht und anschließend an Souvenirshops in der Dominikanischen Republik verkauft werden.
Zahlreiche Korallenarten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht mitgebracht werden.