Potenzieller Täter verhaftet Horror in der Holsteiner Straße hat ein Ende

Wuppertal · Am Montag (13. November 2023) ist durch das Amtsgericht Wuppertal ein Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Beschuldigten erlassen worden, dem vorgeworfen wird, seit Mitte des Jahres mehrfach in der Holsteiner Straße Personen unter anderem massiv bedroht, sexuell belästigt und beleidigt zu haben. Verängstigte Anwohner hatten sich deshalb bereits an die Öffentlichkeit gewandt.

 Das  Amtsgericht Wuppertal erließ einen Haftbefehl gegen einen vermeindlichen Mehrfachtäter.

Das Amtsgericht Wuppertal erließ einen Haftbefehl gegen einen vermeindlichen Mehrfachtäter.

Foto: Christoph Petersen

Schlagzeilen machte ein Messerangriff vor gut zwei Wochen: Eine 60 Jahre alte Fußgängerin, die mit ihrem Hund in der Holsteiner Straße am frühen Morgen des 30. Oktober unterwegs war, soll von dem Beschuldigten geschubst und mit einem Messer bedroht worden sein. Als Unbeteiligte auf den Vorfall aufmerksam wurden und den Angreifer ansprachen, sei er zu Fuß geflüchtet. Ein Raubdelikt, das er danach begangen haben soll, ist ebenfalls zur Anzeige gebracht worden.

„Wir haben seit Juni immer wieder Begegnungen mit einem jungen Mann mit Bedrohungen und sexuellen Belästigungen, und er ist schon sehr bekannt hier in der Nachbarschaft“, erzählt eine Anwohnerin der Rundschau. Große Angst herrsche vor. „Der steht in der Einfahrt und man sieht ihn halt nicht, und dann kommt er ganz plötzlich raus. Man erschreckt sich total. Er kommt sehr nahe und wird auch sehr laut.“ Die Anwohner fühlten sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Seit Monaten hätten die Fälle der Staatsanwaltschaft vorgelegen „und es passierte nichts“, beklagt sie sich.

Ihnen reichte es irgendwann und sie versuchten, gegen den Mann vorzugehen. „Es müsste zwischen 30 und 40 Anzeigen geben hier aus der Nachbarschaft“, vermutet die Nachbarin. Als die Anwohner von dem Messerangriff in der Presse lasen, sei ihnen gleich klar gewesen, dass es sich um denselben Täter handeln müsse. „Wir stehen in Kontakt mit dem Opferschutz. Uns wurde geraten, dass wir uns damit an die Öffentlichkeit wenden sollen“, was sie dann auch taten, indem sie in der Rundschau anriefen.

Die Nachbarn gründeten eine Gruppe in einem Messenger und informierten sich gegenseitig. Dabei kam heraus, dass es jede Woche zu Vorfällen kam. Anfang November hätte der Mann versucht, die Tür einer Anwohnerin einzutreten. „Die leben in totaler Angst und gehen nicht alleine raus hier an die Straße, weil man ihm sehr häufig begegnet“, schildert die Betroffene die bedrückende Situation damals.

Auch der Vermieter hätte erfolglos versucht, dem Mann zu kündigen. Eine Räumungsklage sei ebenso gescheitert. „Er wurde auch mitgenommen von der Polizei, aber nie länger als 48 Stunden“, so die Anwohnerin. Zuletzt sammelten die verzweifelten Nachbarn Unterschriften, um aufzuzeigen, wie viele Leute unter der Situation litten. Der Opferschutz riet letztlich dazu, jede Kleinigkeit anzuzeigen.

Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei wird dem 36-Jährigen zur Lastgelegt, „in der Zeit vom 9. Juni bis zum 9. Oktober 2023 unter anderem zwei Raubtaten sowie zwei Bedrohungen“ begangen zu haben. Dabei solle er „wiederholt versucht haben, mit körperlicher Gewalt fremdes Eigentum in Besitz zu nehmen und seine Opfer teilweise auch körperlich misshandelt und geschädigt“ sowie Verletzungen angedroht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass Wiederholungsgefahr bestehe und „weitere gleich geartete erhebliche Straftaten zu erwarten“ seien. Das ergeben sich aus dem „wiederholt aggressiven Verhalten des Beschuldigten und der kurzen zeitlichen Abfolge der Taten“. Außerdem sei der 36-Jährige „in einem anderen Verfahren bereits wegen eines ihm zur Last gelegten sexuellen Übergriffs vom 26. Mai vor dem Amtsgericht Wuppertal angeklagt“.

Dem Beschuldigten drohe hier für den Fall seiner Verurteilung eine „erhebliche“ Freiheitsstrafe. „Da er bei einer der Raubtaten einen gefährlichen Gegenstand mitgeführt haben soll liegt die gesetzliche Strafandrohung bei einer Mindeststrafe von drei Jahren“, heißt es.

(war/jak)